
Das Bundeskartellamt hat sich dazu entschieden, kein Verfahren gegen die Onlinehandelsplattform eBay einzuleiten. Es sehe in der im Februar eingeführten PayPal-Pflicht für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten keinen Wettbewerbsverstoß.
Demnach liegt in dem Fall kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor. Außerdem können die Käufer auch weiterhin wählen, ob sie PayPal nutzen wollen oder nicht. eBay habe mit Zahlen aus anderen Ländern, in denen der PayPal-Zwang schon früher eingeführt worden war, nachgewiesen, dass die Beschwerden unzufriedener Kunden danach deutlich zurückgegangen seien. Nicht zuletzt sei das Unternehmen im Wettbewerbsdruck darauf angewiesen, dass die Transaktionen möglichst sicher und störungsfrei abgewickelt werden, wozu PayPal beitragen kann.
Zu den Hintergründen
eBay hatte am 25. Februar 2010 eine Regelung eingeführt, wonach alle eBay-Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungspunkte haben, den unternehmenseigenen Zahlungsdienstleister PayPal als Paymentoption anbieten müssen. Mit dieser Regelung will eBay seine Kunden schützen. Gegen diesen Plan wurden viele Beschwerden laut, so dass sich das Bundeskartellamt Ende Februar genötigt sah, sich mit dem Fall zu beschäftigen.