
Das Redaktionsgebäude der INTERNET WORLD Business auf Street View
Das Redaktionsgebäude der INTERNET WORLD Business auf Street View
Die Anbieter von Geodatendiensten haben sich auf einen Datenschutz-Kodex geeinigt. Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière heute in Hannover die Selbstverpflichtung der Wirtschaft für Panorama-Bilderdienste im Internet überreicht - unterschieben von Vertretern von Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, ED Encourage Directories, Google, Microsoft, Nokia, Panogate und Panolife.
Vorangegangen waren Gespräche des Bitkom mit der Politik und den Datenschutzbehörden. "Mit dem Kodex setzen die deutsche Wirtschaft und international agierende Großunternehmen ein Zeichen für mehr Transparenz", sagte de Maizière. "Die Standards, die hier geschaffen wurden, können auch ein Vorbild für andere Bereiche der IT-Wirtschaft sein."
Die Selbstverpflichtung soll bis Herbst 2011 umgesetzt sein. Zu den Plänen zählt ein zentrales Internetportal der Anbieter. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt erfasst ist und welche Rechte sie haben. Es gibt Links zu Widerspruchsseiten der einzelnen Firmen. Auf diesen Seiten können Nutzer ihre Hausfassade direkt markieren und unkenntlich machen lassen. Wer kein Internet hat, kann per Briefformular unkompliziert Widerspruch einlegen. Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden generell verpixelt, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos. Es wird eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen beantwortet und Hilfe anbietet.
"Selbstverpflichtungen können klar definierte Bereiche des Internets oft schneller und präziser regeln als neue Gesetze", sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. "Der Geodaten-Kodex kann ein Modell für andere Segmente sein."
Die Kernpunkte des Datenschutz-Kodex
- Zentrale Plattform: Es wird ein zentrales Internetportal für Informationen und Widersprüche geben - als einheitliche Anlaufstelle. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt schon erfasst ist und welche Rechte sie haben.
- Widerspruch mit wenigen Klicks: Im zentralen Webportal gibt es Links, die direkt auf die Widerspruchsseiten aller beteiligten Anbieter verweisen. Auf den Seiten der Anbieter kann dann mit einer direkten Markierung der Gebäude beantragt werden, Fassaden unkenntlich zu machen.
- Datensparsamkeit: Für Online-Widersprüche genügt die Angabe einer E Mail-Adresse. Weitere persönliche Daten werden nicht verlangt.
- Widerspruchsmöglichkeit auch ohne Internetanschluss: Wer Widersprüche nicht online einlegen kann oder will, kann bei allen beteiligten Panorama-Diensten mit einem einheitlichen Formular per Brief widersprechen.
- Automatische Verpixelung: Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden ohne Antrag automatisch unkenntlich gemacht, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos.
- Telefonische Beratung: Es wird eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen zu den Panorama-Diensten beantwortet und Bürger bei Widersprüchen unterstützt.
- Vorab-Informationen: Die Anbieter informieren auf ihren eigenen Webseiten und über das zentrale Internetportal mindestens einen Monat im Voraus über geplante Aufnahmefahrten.
- Transparenz: Die Anbieter informieren verständlich und an leicht auffindbarer Stelle über Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzregeln.
- Einheitliches Logo: Mit einem einheitlichen Logo weisen die Unterzeichner auf ihrer Webseite auf den Kodex hin.
- Kontrollen und Sanktionen: Für die Unterzeichner ist der Kodex verbindlich. Es werden Kontrollen und Sanktionen eingeführt, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung für Herbst vergangenen Jahres ein Gesetz zur Regelung von Internet-Geodiensten wie Google Street View geplant, dann jedoch auch eine Selbstverpflichtung akzeptiert. Nach Kritik von Datenschützern hatte Google im August 2010 die Frist für Vorab-Widersprüche gegen Street View aus den 20 größten Städten im Internet von vier auf acht Wochen verlängert und weitere Zugeständnisse gemacht.