INTERNET WORLD Logo Abo
Europaeischer-Gerichtshof
Sonstiges 12.09.2019
Sonstiges 12.09.2019

Urteil EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage

shutterstock.com/Evlakhov Valeriy
shutterstock.com/Evlakhov Valeriy

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekippt. Der EuGH war 2017 vom Berliner Landgericht eingeschaltet worden.

Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es sei nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte, stellten die Richter am Donnerstag fest.

Der EuGH war 2017 vom Berliner Landgericht eingeschaltet worden. Auslöser war ein Verfahren, in dem die Verwertungsgesellschaft VG Media Schadenersatz von Google verlangt. Die VG Media vertritt dabei viele Presseverlage in Deutschland.

Inzwischen ist mit der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie ein europäisches Leistungsschutzrecht auf den Weg gebracht worden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) forderten in einer Reaktion auf das EuGH-Urteil, die deutschen müssten nun schnell die europäische Regelung umsetzen.

Das könnte Sie auch interessieren