
Nicht mehr illegal: Wetten auf Autorennen
Nicht mehr illegal: Wetten auf Autorennen
Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute entschieden. Online-Wettanbieter freuen sich über das Urteil. Tipp24 will das Deutschlandgeschäft wieder aufnehmen.
Die Begründung des Gerichts: Der Glücksspielstaatsvertrag, mit dem die Länder sich bis Ende 2011 das Monopol auf Glücksspiele gesichert und Internetwetten verboten hatten, begrenze die Glücksspiele nicht "in kohärenter und systematischer Weise" und könne deshalb "nicht mehr gerechtfertigt werden". Wenn der Staat durch das Monopol suchtgefährdete Spieler schützen wollte, hätte er nicht derart viel für seine eigenen Angebote werben dürfen. Das Glücksspielmonopol darf deshalb ab sofort nicht mehr angewandt werden, bis eine neue Regelung gefunden ist.
Mehrere Wettbüros hatten geklagt, weil ihnen in Deutschland verboten ist, Sportwetten - auch übers Internet - zu vermitteln, die von privaten aus Österreich, Malta und Großbritannien stammen. Diese Firmen haben Lizenzen in ihren Heimatländern und berufen sich auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU. Deutsche Gerichte legten die Fälle dem EuGH vor. Die Bundesländer sind nun zu einer Neuregelung gezwungen. Vorbild könnte Frankreich sein: Nach ähnlichen Rechtsstreitigkeiten entschied sich die Regierung in Paris für eine kontrollierte Öffnung des Glücksspielmarktes.
"Wir begrüßen die heutigen Entscheidungen des EuGH", kommentierte Jörg Wacker, Direktor des Internet-Sportwettenanbieters bwin die Entscheidung. "Erstens wird damit die von uns und der Europäischen Kommission stets vertretene Rechtsansicht bestätigt: Der Glücksspielstaatsvertrag und seine Verbote für private Anbieter sind gemeinschaftswidrig. Zudem sehen wir die EuGH-Urteile als historische Chance, Glücksspiel in Deutschland unter Berücksichtigung aller Vertriebskanäle zeitgemäß und richtungsweisend zu regulieren."
Tipp24 will sein Deutschlandgeschäft baldmöglichst wieder betreiben, sagt Vorstand Hans Cornehl: "Wir gehen davon aus, dass wir unser Geschäft der Vermittlung staatlicher Lotterien in Deutschland, wie wir es erfolgreich bis Ende 2008 betrieben haben, in naher Zukunft wieder aufnehmen können.“
Auch der Hightech-Verband Bitkom zeigte sich erfreut: "Gerade im Internet ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar", sagte Präsident August-Wilhelm Scheer. "Jetzt gibt es eine Chance, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt in Deutschland festzulegen - inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention."
Rund zwei Millionen Deutsche nehmen an bislang Online-Glücksspielen und -wetten teil, darunter 1,7 Millionen Männer und 0,3 Millionen Frauen. Internetlotto ist bei Frauen etwas populärer, während Poker und Sportwetten stärker von Männern genutzt werden.