Aus welchen Gründen mahnen Hersteller die Onlinehändler ab? Und wehren sich diese vor Gericht dagegen? Diese Fragen hat das Preisvergleichsportal guenstiger.de im Auftrag von internetworld.de untersucht.
Das Verhältnis zwischen Herstellern und Händlern ist nicht immer von Vertrauen geprägt: So hat Sony Anfang Juni gegen zwei deutsche Onlinehändler eine Unterlassungserklärung und eine einstweilige Verfügungen erwirkt. Der Grund: Die Onlinehändler hätten Sony-Produkte angeboten, aber dabei die in Deutschland maßgeblichen Bestimmungen verletzt.
Ein Fünftel der befragten Shopbetreiber (21,5 Prozent) war in den vergangenen zwei Jahren von einem Hersteller abgemahnt worden. Die häufigsten Gründe waren die unrechtmäßige Verwendung von Fotomaterial des Herstellers (84,8 Prozent), der Vertrieb von Waren, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind (52,2 Prozent) und falsche Produktinformationen (26,0 Prozent).
Interessant dabei: Der Großteil der abgemahnten Onlinehändler sieht sich entweder nicht im Recht oder vertraut nicht auf die Rechtsprechung: Nur 13,6 Prozent gingen gegen die Abmahnung vor - und nicht einmal ein Drittel (27,6 Prozent) von ihnen bekam vor Gericht Recht.
Dennoch findet mit 72 Prozent die Mehrheit der E-Commerce-Betreiber, die Zusammenarbeit mit den Herstellern habe sich in den vergangenen zwei Jahren verbessert, 16,4 Prozent sind der gegenteiligen Meinung.
An der Umfrage betiligten sich 214 Onlinehändler.