Einem Urteil des Thüringer Oberlandgerichts zufolge greift eine Suchmaschine durch das Anzeigen von verkleinerten Abbildungen (Thumbnails) von urheberrechtlich geschützten Bildern im Rahmen der Trefferliste in das dem Urheber vorbehaltene Bearbeitungsrecht ein und handelt daher grundsätzlich rechtswidrig. Heise.de