
Wenn Amazon gehofft hatte, dass die Musikindustrie seinen neuen Onlinespeicher für Songs und Videos zu schätzen weiß, hat sich der Internethändler getäuscht: Sony Music droht sogar mit rechtlichen Schritten.
Sony Music zeigt sich entsetzt, dass dass Amazon den Dienst clouddrive auf den Markt gebracht hatte, ohne dafür die Rechte auszuhandeln. "Wir hoffen, dass sie eine neue Lizenzvereinbarung erzielen können", zitiert Reuters eine Unternehmenssprecherin, "aber wir behalten uns rechtliche Schritte vor." Das neue Angebot kam dem Bericht zufolge für die Musikverlage unerwartet, erst vor einer Woche hatte sie Amazon über seine Pläne informiert.
"Wir brauchen keine Lizenzen, um Musik zu speichern", betonte hingegen Craig Pape, Director of Music bei Amazon gegenüber der New York Times. Die Funktionalität sei schließlich die gleiche wie bei externen Festplatten.
Auf der clouddrive genannten Plattform können Nutzer Musikdateien, Videos, Fotos und andere Dokumente ablegen und darauf von jedem Gerät mit Internetzugang zugreifen. Bis zu fünf Gigabyte Speicherplatz stehen jedem User kostenlos zur Verfügung. Wer bei Amazon ein Musikalbum kauft, kann ein Jahr lang sogar bis zu 20 Gigabyte Speicherplatz belegen. Um die hinterlegte Musik auch auf jedem beliebigen Rechner abspielen zu können, bietet Amazon ein webbasiertes Abspielprogramm Cloudplayer an. Dieser funktioniert mit Firefox, Internet Explorer, Chrome und Safari. Für Smartphones und Tablets mit Android-Betriebssystem steht eine eigene Version bereit.
Sony Music versucht seit Jahren, die rückläufigen CD-Verkäufe mit Musik zum Herunterladen zu kompensieren. Das gelingt in Deutschland jedoch nicht. Rund 80 Prozent des Umsatzes kommen durch CD und DVD", erklärt der Deutschland-Chef von Sony Music Edgar Berger. Der Markt gehe aber jährlich um drei bis fünf Prozent zurück.
Im vergangenen Jahr haben deutsche User Songs und Alben im Wert von 151 Millionen Euro über das Internet heruntergeladen. Das sind über ein Drittel mehr als im Vorjahr.