
Die Onlinehandelsplattform Amazon fordert ab dem 31. März 2010 von ihren Händlern, dass sie ihre Artikel genauso günstig oder sogar billiger als in anderen Shops oder Plattformen anbieten. Nicht betroffen davon sind die Angebote im Ladengeschäft.
Um weiterhin die Kunden an sich zu binden, führt Amazon auf dem deutschen, britischen und französischen Marktplatz unter der Bezeichnung "Preisparität" ein neues Reglement ein, um die eigenen Händler dazu zu zwingen, ihre Ware über die Plattform am günstigsten anzubieten. Demnach darf sowohl der Artikelpreis als auch der Gesamtpreis inklusive Versand ohne Steuern für alle über Amazon angebotenen Artikel ab Ende März nicht über den Preisen für die Artikel auf anderen Plattformen, Katalogen, im eigenen Onlineshop oder in einer mobilen Applikation liegen.
Zudem bezieht sich die Preisparität auch auf Angebote von verbundenen Unternehmen. Artikel, die über Amazons Logistikdienst FBA versendet werden, dürfen dann einen höheren Artikelpreis haben, wenn der Gesamtpreis des Artikels nicht über dem günstigsten Preis auf einem anderen nichtladengebundenen Vertriebskanal liegt.
Bei Artikeln deren Versandkosten Amazon festlegt, muss der Artikelpreis mitunter noch niedriger liegen, da die Preisparität auch hier gilt. Wenn der Gesamtpreis eines Artikels für den die Marketplace-Versandkosten gelten, auf einem anderen Online-Vertriebskanal niedriger liegt, als die Versandkosten, muss der Händler jedoch keinen negativen Artikelpreis angeben, sondern er darf ihn bei mindestens 0,01 Euro belassen.
Die Preisparität gilt ab dem 31. März. Allerdings gewährt Amazon den Händlern eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai, um alle ihre Angebote anzupassen.