
Die Angst vor Reichweitenverlusten durch stärkere Online-Aktivitäten der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen TV-Sender ARD und ZDF motivierte acht der größten deutschen Verleger zu einer gemeinsamen Erklärung.
"Münchner Erklärungen" gibt es wie Sand am Meer. Die aktuellste betrifft die geplanten Online-Aktivitäten der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen TV-Sender ARD und ZDF.Die Verleger Hubert Burda, Mathias Döpfner (Axel Springer), Bernd Kundrun (Gruner + Jahr), Heinz Bauer (Bauer Verlagsgruppe), Thomas Ganske (Ganske Verlagsgruppe), Herbert Flecken (Madsack), Asghar Azmayesh (Medien Holding Nord) und Dirk Ippen (Münchner Zeitungsverlag) sowie VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner erneut vor einer Bedrohung der freien und unabhängigen Presse durch die ständige Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Internet gestehen sie ARD und ZDF zwar die Verbreitung von TV- und Radioinhalten zu, dabei müsse es dann aber auch bleiben, so der Tenor der Erklärung. Hingegen wollen sich ARD und ZDF im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag möglichst viel Handlungsspielraum für ihre Online-Aktivitäten erkämpfen.
Die Forderung der Verleger lautet daher:
(1) Öffentlich-rechtliche Medien sind auf Fernsehen und Radio unter Einschluss neuer Abrufformate für Bewegtbild- und Tonbeiträge zu begrenzen. Diese Medien haben zweifelsfrei eine Zukunft im Internet-Zeitalter. Anlass zur Sorge um eine Marginalisierung von ARD und ZDF aufgrund eines solchen Funktionsauftrags besteht nicht. Jedes andere Mittel der journalistischen Darstellung hat zu unterbleiben.
(2) Öffentlich-rechtliche Medienangebote sind auf allen Vertriebskanälen ausschließlich aus Gebühren zu finanzieren; Werbefinanzierung sowie sonstige kommerzielle Finanzierung ist vollständig auszuschließen.
(3) Beteiligungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an privatwirtschaftlichen Unternehmen müssen gänzlich abgebaut und untersagt werden.