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EuGH-Urteil zum Handel mit gebrauchter Software
Sonstiges 03.07.2012
Sonstiges 03.07.2012

EuGH-Urteil Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen verkauft werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein Grundsatzurteil zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen gefällt. Es gilt für Online-Downloads wie für Software-CDs.

Zumindest sofern ein Lizenzvertrag geschlossen wurde, welcher ein dauerhaftes Nutzungsrecht vorsieht. Allerdings darf der Erstkäufer keine Kopie des Programms behalten. Der neue Besitzer erwirbt mit der Lizenz die gleichen Rechte wie zuvor der Erstkäufer. Das heißt, er darf auch Online-Aktualisierungen herunterladen oder nötige Vervielfältigungen bei der Installation oder Programmausführung vornehmen.

Nicht aufgespalten werden dürfen Volumenlizenzen. Ein Unternehmen das beispielsweise 50 Lizenzen erwirbt aber nur 30 benötigt, darf also die anderen 20 nicht weiterveräußern.

Das Urteil fiel im Rahmen eines Rechtsstreits, den Oracle gegen UsedSoft in Deutschland auf den Weg brachte. Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH schließlich ersucht, die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen in diesem Zusammenhang auszulegen.

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