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Französisches Gericht straft eBay ab
Sonstiges 30.11.2009
Sonstiges 30.11.2009

Französisches Gericht straft eBay ab

Das Pariser Handelsgericht hat gegen eBay eine Strafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro verhängt, da über die Handelsplattform zu wiederholten Male Parfums des Luxuskonzerns LVMH gehandelt wurden. Dies wurde eBay bereits im Juni 2008 untersagt.

Damals war dem Unternehmen per Unterlassungsverfügung verboten worden, Parfumprodukte der LVMH-Marken wie Christian Dior, Guerlain oder Kenzo an französische Nutzer der Auktionsplattform zu verkaufen. Daraufhin habe eBay eigenen Angaben zufolge einen Filter installiert, der die täglich rund 200 Millionen Artikel bei eBay nach LVMH-Marken durchsucht und diese sperrt. Damals musste eBay 38,6 Millionen Euro Strafe zahlen.

Nun fanden sich abermals 1341 LVMH-Produkte bei eBay, wogegen der französische Luxuskonzern klagte und Recht bekam. eBay vertritt den Standpunkt, dass diese Produkte von Nutzern eingestellt wurden, die diese Filtermechanismen gezielt umgangen haben sollen. So fänden sich bei 81 Prozent der monierten Produkte falsche Schreibungen des Markennamens oder keine Angabe des Namens. Zudem seien die Produkte nicht richtig beschrieben worden oder waren nur über die eingestellten Bilder zu identifizieren.

Deshalb geht man bei eBay auch davon aus, dass man in einem angestrebten Berufungsverfahren, dass für Mai 2010 geplant ist, Recht bekommen wird. "Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese Entscheidung aufheben und gewährleisten werden, dass E-Commerce-Unternehmen wie eBay Käufern und Verkäufern auch zukünftig als Plattformen dienen, um mit authentischen Produkten zu handeln", sagt Alex von Schirmeister, General Manager von eBay Frankreich und weiter: "Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend."

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