Nach dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie, der am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde, werden auch die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für eine Abmahnung wegen einer einfachen Urheberrechtsverletzung auf 50,- Euro begrenzt. Golem.de