
Der internationale Handel ist auch dann voller Fallstricke, wenn er übers Web stattfindet. Ein Leitfaden bietet jetzt Hilfestellung für Onlinehändler, die Produkte oder Dienstleistungen über die deutsch-schweizerische Grenze hinweg anbieten.
Verbindlich für Onlinehändler ist nicht nur das Recht im Land ihres Firmensitzes, sondern auch die rechtliche Vorgabe in den Ländern, in die sie ihre Angebote verkaufen. Auch vor Zustandekommen eines Vertrags zwischen Händler und Käufer müssen bereits in Bezug auf Werbung die unterschiedlichen Gesetze Deutschlands und der Schweiz beachtet werden.
Der Leitfaden Preiswerbung, der von den Kanzleien Härting (Deutschland) und Bühlmann (Schweiz) in Zusammenarbeit mit dem eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. erarbeitet wurde, informiert über wichtige Details zu Preisangabepflichten, Reduktionen, Preisvergleichen und möglichen rechtlichen Konsequenzen in der Schweiz und in Deutschland. Die Anleitung für den geschäftlichen Umgang mit Preiswerbung für Onlineshopbetreiber kann kostenlos abgerufen werden.