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Fremdbesitz von Apotheken bleibt verboten
Sonstiges 19.05.2009
Sonstiges 19.05.2009

DocMorris muss draußen bleiben

DocMorris darf in Deutschland auch weiterhin keine Apothekenketten betreiben. Foto: Fotolia.com/Evgeny Rannev.

DocMorris darf in Deutschland auch weiterhin keine Apothekenketten betreiben. Foto: Fotolia.com/Evgeny Rannev.

Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Fremdbesitzverbot an Apotheken bestätigt. Damit dürfen Arzneiversandhändler wie DocMorris keine Filialketten in Deutschland betreiben.

Die Richter am obersten europäischen Gericht folgten damit dem Antrag von Generalstaatsanwalt Yves Bot, der sich für die Beibehaltung des Fremdbesitzverbots aussprach. Damit ist es auch weiterhin nur staatlich anerkannten, unabhängigen Pharmazeuten erlaubt, Apotheken zu betreiben.

Geklagt hatte das Saarland, da es die Auffassung vertrat, dass die deutschen Vorschriften gegen europäisches Recht verstoßen. Zudem hatte das Saarland der niederländischen Versandapotheke den Betrieb einer Filiale gestattet. Einen ähnlichen Schritt hatten einige Drogerieketten und Pharmagroßhändler erwogen.

"Das Fremdbesitzverbot sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker", sagt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) Fritz Becker, der das Urteil begrüßt.

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