
Aus Sicht der Online-Händler bringt die EU-Verbraucherrechterichtlinie einige Vor- und Nachteile mit sich. INTERNET WORLD Business hat sie zusammengefasst.
Die EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) bringt etliche Veränderungen mit sich, die ab 13. Juni 2014 in Deutschland gelten. Die neuen Regelungen, die unter anderem die Informationspflichten und das Widerrufsrecht sowie Kundenhotlines, Bezahlarten und den Auslandshandel betreffen, bringen für Webshop-Betreiber auch einige Vor- und Nachteile mit sich.
Vorteile
- Für die gesamte EU ist eine einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung vorgesehen. Zudem beträgt die Widerrufsfrist dann in allen Mitgliedsstaaten 14 Tage ab Erhalt der Ware.
- Die 40-Euro-Klausel entfällt. Die Händler können künftig die Rücksendekosten dem Verbraucher unabhängig vom Warenwert auferlegen.
- Bei der Rückabwicklung darf der Händler künftig die Rückzahlung solange verweigern, bis er die Ware vom Verbraucher zurückerhalten hat.
- Zukünftig wird die Versandkostenangabe in den Fällen erleichtert, in denen die Kosten "vernünftigerweise" nicht im Voraus berechnet werden können.
Nachteile
- Die neue Muster-Widerrufsbelehrung muss nach Kriterien gestaltet werden, die zum Bestellzeitpunkt teilweise noch nicht vorhersehbar sind (z.B. ob eine Teilsendung notwendig ist oder nicht).
- Der Händler muss in Zukunft die Rücksendekosten bei nicht paketversandfähiger Ware exakt beziffern.
- Kosten für Kunden-Hotlines, die für Anfragen zu geschlossenen Verträgen eingerichtet werden, dürfen nicht mehr über die Grundtarife hinausgehen.
- Die Angaben zum Lieferzeitpunkt werden verschärft. In Zukunft ist anstelle der Lieferzeit der exakte Liefertermin (Datum) zu benennen.