
Virtuelle Rüstungen sind bei Spielen beliebt
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Geld gegen virtuelle Güter klingt zunächst einmal nach dem perfekten Businessmodell. Es ist aber sowohl aus datenschutzrechtlicher Sicht als auch aus Bankenperspektive schwierig.
Item-Selling funktioniere in den meisten Fällen aus Sicht der Bank nicht als Finanzierungsmodell, konstatiert Peter Rutkat, Direktor, Leiter Corporate Banking von Bankhaus Reuschel auf der munichgaming im Forum am Deutschen Museum in München. Für den Geldfluss sei es aber ein probates Mittel.
Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist das Thema allerdings nicht ohne Tücken, weiß Jyn Schultze-Melling, Rechtsanwalt bei Noerr LLP. Er ermahnt Start-ups, auf den Datenschutz zu achten: "Es gibt derzeit einen schnellen Weg, ein Start-up zu ruinieren: Verlieren Sie die personenbezogenen Daten Ihrer User und lassen Sie sich dabei erwischen." Denn solche Verluste müssen von Rechts wegen mit halbseitigen Anzeigen in mindestens zwei großen Zeitungen angezeigt werden. Das überschreite nicht nur den Werbeetat, sondern ruiniere auch noch den Namen.
Heiko Hubertz, Managing Director von Bigpoint macht jungen Unternehmen dagegen Mut. Zunächst einmal müsse überprüft werden, welche Daten und Zahlungswege überhaupt nötig seien. Das reduziere schon von vornherein das Datenaufkommen und könne vor möglichen rechtlichen Risiken bewahren.