Neuer Ärger für Unister: Nicht nur wegen Steuerhinterziehung wird gegen das Unternehmen ermittelt, nun rückt auch noch der sächsische Datenschutzbeauftragte die Zusammenarbeit mit der Firma in ein schlechtes Licht. Außerdem soll es handfeste Verstöße gegen Richtlinien gegeben haben.
Gegen das Leipziger Internetunternehmen Unister werden neue Vorwürfe erhoben: Nach einem Bericht des Fernsehsenders MDR hat die Firma auch gegen den Datenschutz verstoßen. So sei einer der beiden Unister-Geschäftsführer zugleich Datenschutzbeauftragter. Diese Doppelrolle sei aber gesetzlich verboten, da sonst ein Interessenkonflikt enstehe.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schneider erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa zudem, Unister habe bislang nicht wie gefordert Informationen offengelegt, wie die Firma mit sensiblen Kundendaten umgehe. "Wir halten das für einigermaßen bemerkenswert und enttäuschend. Man muss mehr Sorgfalt erwarten." Bei Unister werden erhebliche Mengen sensibler Daten erhoben und es lägen auch bereits Beschwerden von Unister-Kunden vor. Nach Angaben von Schneider hat die Datenschutzbehörde vor kurzem die Herausgabe dieser Daten gerichtlich erzwungen. Die Entscheidung sei jedoch noch nicht rechtskräftig.
Derzeit werden gegen Unister noch ganz andere Vorwürfe erhoben. Gegen acht führende Mitarbeiter des Unternehmens wird unter anderem wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Zwei Manager - darunter der Günder und Geschäftsführer des Unternehmens - wurden in Untersuchungshaft genommen. Den Geschäftsleuten wird vorgehalten, auf ihren Reiseportalen einen "Stornoschutz" angeboten zu haben, bei dem es sich tatsächlich um eine Versicherungsleistung handel. Unister dürfe aber selbst gar keine Versicherungen anbieten und habe dem Fiskus durch die Umetikettierung außerdem Versicherungssteuer in Höhe von einer Million Euro vorenthalten.
Die beiden Unister-Manager schweigen bisher zu den Vorwürfen, erklärte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein. Aus dem Unternehmen hieß es, man halte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für unverhältnismäßig, da es zu dem strittigen Punkt unterschiedliche Rechtsauffassungen gäbe. Die Anwälte prüfen nun die Vorwürfe.