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Sonstiges 14.05.2012
Sonstiges 14.05.2012

Gerichtsentscheidung über Kundenbewertung Onlinehändler darf Bewertung nicht entfernen

Negative Kundenbewertungen können ärgerlich für Onlinehändler sein, dürfen aber nicht ohne weiteres entfernt werden. Ein Gericht hat nun einem Händler widersprochen, der gegen ungewollte Bewertungen per einstweilliger Verfügung vorgehen wollte.

Ein Onlinehändler darf gegen unliebsame Bewertungen nicht das Mittel der einstweiligen Verfügung wählen. Das hat das Oberlandesgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung beschlossen. Der Händler hielt den Inhalt der Bewertung für unzutreffend.

Das Gericht begründete seine Entscheidung gegen die Einstweilige Verfügung insbesondere damit, dass keine unmittelbare Existenzbedrohung des Betroffenen vorläge: "... Überdies gab es fast 11.000 positive Bemerkungen, so dass nicht nachvollziehbar ist, wieso ausgerechnet den drei Negativbewertungen der Verfügungsbeklagten derart gravierendes Gewicht zukommen soll." Jeder potentielle Vertragspartner müsse davon ausgehen, dass auch ein sorgfältiger Verkäufer gelegentlich einer schlechten Bewertung ausgesetzt sei.

Rechtsanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei volke 2.0 rät Händlern mit Blick auf das Urteil zur Vorsicht: "Negative Bewertungen, gerade auf Internetverkaufsplattformen, sind oft ein Ärgernis für den Onlinehandel. Jedoch sollte bei einem rechtlichen Vorgehen aufgrund dieses Urteils des OLG Köln das gerichtliche Vorgehen genaustens überdacht werden, um Risiken zu vermeiden."

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