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Unternehmen dürfen Lotterien online vermitteln Foto: Fotolia.com/P.C.
Sonstiges 29.06.2011
Sonstiges 29.06.2011

Unternehmen dürfen Lotterien online vermitteln Gericht gestattet privaten Lottovermittlern auch das Werben

Das Verwaltungsgericht Halle hat privaten Lottovermittlern im Internet den Rücken gestärkt. Ab sofort dürfen Unternehmen nicht nur online Lotterien vermitteln, sondern auch entsprechend für ihr Geschäft die Werbetrommel rühren. Das Gericht folgt mit seiner Entscheidung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Nachdem die Berufungen des Landes Sachsen-Anhalt zurückgezogen wurden, ist das Urteil nun rechtskräftig.

Das Gericht entschied bereits im November 2010, dass die strengen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) nicht auf private Lottovermittler angewandt werden können. Grundlage dafür sei, dass von Lotto eine nennenswerte Suchgefahr ausginge. Nach einer Tatsachenerhebung, für die rund 100 Fachkliniken und sämtliche deutschen Betreuungsgerichte zur Bedeutung von Lotto im Rahmen der Spielsucht befragt wurden, kam das Gericht zu der Einschätzung, dass es keine Lottosucht gäbe. Demzufolge verstoßen die Verbote im Glücksspielstaatsvertrag gegen Europarecht. Demzufolge dürfen private Lottovermittler ohne eine besondere Erlaubnis auch im Internet Lotterien vermitteln und diesen Dienst bewerben.

Der Entscheidung in Halle ging ein Urteil des Europäischen Gerichtshof voraus. Dieser erklärte im September 2010 den deutschen Glücksspielstaatsvertrag in seiner bisherigen Form für unzulässig. Der Glücksspielstaatsvertrag, mit dem die Länder sich bis Ende 2011 das Monopol auf Glücksspiele gesichert und Internetwetten verboten hatten, begrenze die Glücksspiele nicht "in kohärenter und systematischer Weise" und könne deshalb "nicht mehr gerechtfertigt werden", hieß es im Urteil.

Anbieter wie Tipp24 können damit ihr Geschäft wieder in der ursprünglichen Form aufnehmen. Tipp24-Vorstand Hans Cornehl kann damit endlich wieder zum ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren, dass das Unternehmen schon bis Ende 2008 betrieben hatte: "Das Urteil bestätigt unsere langjährige Erfahrung, dass es beim Vertrieb von Lotto keine gefahren gibt. Es gibt daher auch keinen Grund mehr, die private Vermittlung staatlicher Lotterien mit unnötigen Beschränkungen zu belegen."

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