
Twitter-Chat zum Recht im Online-Handel
Twitter-Chat zum Recht im Online-Handel
Zum zweiten Mal hat INTERNET WORLD Business gemeinsam mit Trusted-Shops-Experte Carsten Föhlisch einen Twitter-Chat zum Thema E-Commerce-Recht durchgeführt. Alle Fragen und die Antworten im Überblick.
Im Internet lauern unzählige rechtliche Stolperfallen, das gilt insbesondere für Online-Händler. Zum zweiten Mal hat INTERNET WORLD Business gemeinsam mit Shopbetreiber-Blog.de, Leser dazu aufgefordert, Fragen zum E-Commerce-Recht zu stellen, die ihnen auf den Nägeln brennen.
Unter dem Hashtag #Fragfoehlisch hat der Rechtsexperte Carsten Föhlisch, Executive Director Legal & Expert Services bei Trusted Shops, nun auf Twitter geantwortet. Wer den Ratgeber-Chat verpasst hat, kann hier alle Fragen und Antworten nachlesen:

E-Commerce-Experte Carsten Föhlisch
Trusted Shops
Kann man die Bearbeitungsgebühr des Lieferanten an den Endkunden auch als Bearbeitungsgebühr weitergeben?
Carsten Föhlisch: Für Rücknahme im Rahmen von Widerruf oder Gewährleistung nicht, ansonsten schon (als Preisbestandteil).
Reicht eine "Versand und Zahlung"-Seite im Footer aus, auf die auf der Produktdetailseite verlinkt wird?
Föhlisch: Für die Information zu Zahlungsarten vor Beginn des Bestellvorgangs ja.
Müssen die Versandkosten auch im Warenkorb bzw. auf der Warenkorbseite angezeigt werden?
Föhlisch: Das wird teilweise mit Verweis auf den BGH (U.v.16.07.2009, I ZR 50/07) so vertreten. Meines Erachtens reicht ein Link auf die Tabelle vorab und der konkrete Betrag auf der Bestellseite.
Wann muss die Bestelleingangsbestätigungsemail bei Bezahlung mit Paypal verschickt werden?
Föhlisch: Bestelleingang muss nur auf elektronischem Weg bestätigt werden, reicht am Screen (§312i Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Verpackungsverordnung: Muss man mit dualen Systemen Verträge abschließen, um keine Abmahnung zu kassieren?
Föhlisch: Ja, oder mit einem alternativen Entsorgungsanbieter, da sonst gegen Marktverhaltensregeln verstoßen wird.
Ist eine Werbeeinwilligung unbegrenzt gültig und wenn nein, nach welcher Zeit muss sie erneuert werden?
Föhlisch: Wenn ein Jahr nach dem Opt-In nichts verschickt wird, sollte die Einwilligung erneuert werden.
Wie lange muss ich einen Gutschein in meinem Shop akzeptieren?
Föhlisch: Einen Kaufgutschein drei Jahre, bei einem verschenkten Gutschein können die Fristen selbst definiert werden.
Darf ich im Retourenfall bereits gezahltes Geld einem Kundenkonto gutschreiben oder muss ich es auszahlen?
Föhlisch: Es muss ausgezahlt werden, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit dem Gutschein ausdrücklich einverstanden.
Ist es erlaubt von meinen Kunden eine Kopie/Scan des Personalausweises zur Altersverifikation zu verlangen?
Föhlisch: Nein, das Kopieren durch private Stellen ist verboten und reicht zudem auch nicht zur Altersverifikation aus
Künftig setze ich in meinem Shop Retargeting ein. In welchem Maße muss ich die Besucher darüber informieren?
Föhlisch: Im Rahmen der Datenschutzerklärung durch Link zum Beispiel im Footer und in der Cookie-Policy. Einwilligung einholen.
Welche Maßnahmen sind rechtssicher, um sicherzustellen, dass nur Geschäftskunden in meinem B2B-Shop einkaufen?
Föhlisch: Es muss im Rahmen der Registrierung oder bei jedem Kauf die Unternehmereigenschaft geprüft werden.
Müssen Preise im Newsletter brutto oder netto ausgewiesen sein?
Föhlisch: Wenn Letztverbraucher adressiert werden, Gesamtpreise angeben - inklusive Umsatzsteuer und Preisbestandteile.
Kunde bestellt per Vorkasse, zahlt aber nicht. Ist der Vertrag gültig, obwohl kein Geld geflossen ist?
Föhlisch: Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, ist dieser unabhängig von der Erfüllung gültig. Nach bestimmten Regeln (Fristsetzung etc.) kann aber der Rücktritt erklärt werden.
Was ist der Zweck einer Abmahnung?
Föhlisch: Einen Unterlassungsanspruch im Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrecht außergerichtlich durchzusetzen und somit einen Gerichtsprozess zu vermeiden.
Was soll man tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?
Föhlisch: Von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgeben. Sonst entstehen oft sehr hohe Folgenkosten (Vertragsstrafen), auch wenn die Abmahngebühr erst gering ist.
Bereits Anfang des Jahres hat INTERNET WORLD Business gemeinsam mit Shopbetreiber-Blog.de einen Twitter-Chat zum E-Commerce-Recht durchgeführt.