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Verbraucherzentrale mahnt Amazon ab
Sonstiges 09.09.2010
Sonstiges 09.09.2010

Verbraucherzentrale mahnt Amazon ab Fehlende Angaben bei den Lebensmitteln

Wer online mit Lebensmitteln handelt, muss die Verbraucher ebenso über die Zusatzstoffe in den angebotenen Waren informieren, wie das auf den Etiketten im Geschäft der Fall ist. Amazon hat dies versäumt und wurde deshalb von der Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass wichtige Informationen zu Zusatzstoffen wie Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker in den Angebotslisten fehlen. Nach der Zusatzstoffzulassungsverordnung sind die Käufer vor Abschluss des Vertrages in den Angebotslisten auf die Verwendung der Zusatzstoffe mit einer Formulierung wie „mit Konservierungsstoff“ oder „mit Farbstoff“ hinzuweisen. Amazon hat nun bis zum 21. September 2010  Zeit, um die fehlenden Angaben zu ergänzen, andernfalls will die Verbraucherzentrale Klage erheben. Abgemahnt wurden beispielhaft zwölf verschiedene Produkte aus dem Amazon-Sortiment.

Obwohl Amazon seit Jahren schon Lebensmitteln im Heimatmarkt USA anbietet, stellt dies das Unternehmen in Deutschland offenbar vor neue Herausforderungen. Hierzulande handelt Amazon seit dem 1. Juli 2010 mit Nahrungsmitteln. Die Dienstleistung selbst wird von den Usern für gut befunden, allerdings gibt es viele Probleme im Detail. Eine Webmonitoring-Studie fand heraus, dass viele User die Warenbeschreibungen für intransparent und die Benutzerführung für zu kompliziert erachten. Zudem soll öfter die unzureichende Kühlung von Frischeprodukten bemängelt worden sein.

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