Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, welche die Bonitätsprüfung transparenter machen soll, an einigen Stellen entschärft.
Die Bundesregierung will die Ermittlung von Wohnortdaten im Rahmen einer Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Käufers ausdrücklich erlauben. Das geht aus einem heute verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Regulierung von Auskunfteien hervor, mit dem das Kabinett einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes an einigen Stellen entschärft hat.
Angaben über das Zustandekommen von Scoring-Wertungen müssen dem Papier zufolge nur noch die Auskunfteien selbst geben; Verwender der Kalkulationen sind von dieser Pflicht entbunden. Weggefallen ist ferner die Verpflichtung, die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte genutzten Datenarten "in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung für das im Einzelfall berechnete Ergebnis aufzuführen". Zudem hat die Regierung die Frist, innerhalb der Angaben über eine ausstehende Forderung nach der ersten Mahnung an Auskunfteien übermittelt werden dürfen, von acht auf vier Wochen halbiert.