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Leistungsschutzrecht-Kampagne VDZ startet Gegenangriff auf Google

Ende November vergangenen Jahres rief Google die Aktion "Verteidige dein Netz" ins Leben, um die Bürger auf das geplante Leistungsschutzrecht aufmerksam zu machen. Nun schlägt die Gegenseite zurück: Mit der Kampagne "Verteidige deine Presse" will der VDZ die Behauptungen des Internetkonzerns widerlegen.

Über zwei Millionen Besucher in zwei Monaten: Die Plattform "Verteidige Dein Netz - Finde weiterhin, was Du suchst", mit der Google die User auf den geplanten Gesetzesentwurf für das von der schwarz-gelben Regierung geplante Leistungsschutzrecht aufmerksam machen will, stößt bei der Bevölkerung auf rege Resonanz. Ein Video mit den Argumenten wurde bislang 3,5 Millionen mal abgerufen, dazu haben sich über 100.000 Menschen auf der Kampagnen-Seite oder über soziale Netzwerke registriert und verfolgen die Debatte aktiv.

Und das stößt bei der Gegenseite natürlich auf wenig Begeisterung: Um die Behauptungen Googles (etwa: "Ein Leistungsschutzrecht bedeutet weniger Informationen für Bürger und höhere Kosten für Unternehmen") zu widerlegen, hat der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) nun die Kampagne "Verteidige deine Presse" gestartet. Wie das Nachrichtenportal "heise" berichtet, hat der VDZ außerdem gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ein Kurzgutachten des von ihnen beauftragten Kölner Rechtswissenschaftlers Rolf Schwartmann veröffentlicht. Es soll untermauern, dass die Initiative der Bundesregierung unerlässlich ist als "Basis eines funktionierenden Marktes".

Darin antwortet der VDZ auf zehn Punkte in der Google-Kampagne. So würden sich die deutschen Verlage "ausdrücklich zu Suche und Aggregation" bekennen und "für freie Links und Überschriften" eintreten. Es sei allerdings "nur fair, dass etwa Aggregatoren eine Lizenz brauchen, um ihre auf fremden Inhalten basierenden Geschäftsmodelle zu realisieren". Denn Newsaggregatoren könnten die mit erheblichen Investitionen der Presseverlage einhergehenden Leistungen derzeit mühelos und zu einem Bruchteil der Kosten übernehmen, indem sie die Inhalte nicht nur verlinkten, sondern auslesen und neu aggregieren würden. Damit würden sie den Presseverlagen zu ungleich besseren und vor allem günstigeren Bedingungen Konkurrenz machen.

Mangels eigener Rechte könnten Presseverleger derzeit weder Suchmaschinen noch Newsaggregatoren die Nutzung ihrer Angebote verbieten und daher auch keine Lizenzen anbieten und eine Vergütung verlangen. Insofern gebe es derzeit keinen Markt, in dem sich ein Preis für Online-Presseartikel bilden könnte.

In einem weiteren Abschnitt werden die Zeitschriftenverleger Google zudem "manipulative Absichten" vor, da der Netzkonzern suggeriere, dass das Leistungsschutzrecht "vier Millionen deutsche, am Internet hängende Arbeitsplätze" gefährde. Diese Zahl habe nicht beruflich und gewerblich mit aggregierten Presseinhalten zu tun, vielmehr seien ohne ein Leistungsschutzrecht die Jobs von Journalisten gefährde.

Ein Leistungsschutzrecht würde aus VDZ-Sicht die derzeitigen "monopolistischen und erstarrten" Strukturen im Suchmaschinenmarkt aufweichen und zu qualitativ besseren Diensten führen. Der Leistungsschutz wäre demnach "ein internetpolitischer Fortschritt", da es auch im Cyberraum Regeln geben müsse.

Eine Anhörung zum geplanten Leistungsschutzrecht vor dem Rechtsausschuss des Bundestages ist am 30. Januar 2013 geplant.

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