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Diebstahl-Vorwurf Uber versus Waymo: Kein öffentliches Gerichtsverfahren

shutterstock.com/Alex_Mit
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Die Google-Schwesterfirma Waymo wirft Uber vor, bei seinen selbstfahrenden Autos gestohlene Technologie einzusetzen. Ein öffentliches Gerichtsverfahren soll nun vermieden werden. Stattdessen soll ein Schiedsgericht entscheiden.

Uber will im Streit um den Vorwurf des Diebstahls von Google-Technologie ein öffentliches Gerichtsverfahren vermeiden. Ein Uber-Anwalt kündigte in einer Anhörung am Donnerstag an, dass der Fahrdienst-Vermittler stattdessen eine Verhandlung vor einem Schiedsgericht beantragen werde, wie unter anderem die "Financial Times" aus dem Gerichtssaal berichtete. Der Fall würde dann nicht von Geschworenen, sondern hinter verschlossenen Türen von drei Richtern entschieden.

Die Google-Schwesterfirma Waymo, in die die Entwicklung von Roboterwagen-Technik bei dem Internet-Konzern ausgelagert wurde, wirft Uber vor, bei seinen selbstfahrenden Autos gestohlene Technologie einzusetzen. In der explosiven Klage geht es speziell um Laser-Radare, mit denen die Fahrzeuge ihre Umgebung abtasten.

Download vertraulicher Daten

Der Klage von Waymo zufolge lud einer der bis dahin wichtigsten Roboterwagen-Entwickler der Firma, Anthony Levandowski, vor seinem Abgang Anfang 2016 rund 14.000 vertrauliche Dateien herunter. Levandowski gründete danach das auf selbstfahrende Lastwagen spezialisierte Start-up Otto, das wenige Monate später für 680 Millionen US- Dollar von Uber gekauft wurde. Die Laser-Radare von Uber wiesen technische Ähnlichkeit mit Waymo-Eigenentwicklungen auf, heißt es. Levandowski war zugleich über Jahre hinweg ein maßgeblicher Entwickler der Laser-Radare der Google-Autos.

Uber wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion zurück als Versuch, einen Konkurrenten auszubremsen. Eine förmliche Antwort vor Gericht muss Uber bis Ende März abgeben. Waymo will auch die Roboterwagen-Entwicklung bei dem Fahrdienst-Vermittler per einstweiliger Verfügung stoppen lassen.

Uber beziehe sich bei der Forderung nach einer Schiedsgericht-Verhandlung auf die Regelungen von Levandowskis Arbeitsvertrag bei dem Internet-Konzern, schrieb die Financial Times. Allerdings verklagte Waymo nicht Levandowski persönlich, sondern nur die Firmen Otto und Uber. Für Anfang Mai ist eine erste Anhörung in dem Fall angesetzt.

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