
Tool verspricht mehr Rechtssicherheit für Google Analytics IP-Adressen richtig anonymisieren
Der Münchner Onlinemarketing-Dienstleister Cyberpromote stellt ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem man die Google-Analytics-Installation auf der eigenen Website so anpasst, dass IP-Adressen nicht mehr komplett, sondern anonymisiert übertragen werden. Damit wird ein Haupt-Kritikpunkt von Datenschützern an Googles Webanalysetool ausgeräumt.
In einem Whitepaper erklärt Cyberpromote-Chef Thomas Kaiser, wie man die Funktion anonymizeIp installiert, wie man ihre Funktion überprüft und wie man die Datenschutzerklärungen in den AGB anpasst. Ob die eigene Website - oder die eines Wettbewerbers - IP-Adressen komplett oder anonymisiert erfasst, lässt sich mit dem TrackingCodeChecker überprüfen. Cyberpromote stellt den Lesern von INTERNET WORLD Business eine Vorabversion der Software zur Verfügung, die bis Juni 2011 freigeschaltet ist. Mit ihr lassen sich bis zu 5.000 Seiten überprüfen.
Hintergrund: Nach der spektakulären Erklärung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, er habe die Verhandlungen mit Google über Datenschutzprobleme beim Webanalysetool Google Analytics abgebrochen, herrscht Verunsicherung in der E-Commerce-Szene: Drohen Abmahnungen oder gar Strafbefehle, wenn man weiterhin diese Software auf seiner Seite einsetzt?
Die Hauptkritik Caspars an Analytics: Die Software zeichnet ohne Zustimmung des Seitenbesuchers dessen IP-Adresse auf und überträgt sie an einen Google-Server. Eine IP-Adresse gilt unter Datenschützern allerdings als personenbezogenes Datum, das man nicht ohne Zustimmung des Nutzers speichern darf. Dass Webanalyse-Tools IP-Adressen analysieren, ist nicht neu, viele Anbieter von kostenpflichtigen Analytics-Konkurrenten behaupten aber, dass sie die IP-Adresse nicht komplett, sondern anonymisiert übermitteln, deshalb sei ihre Lösung - im Gegensatz zu Google Analytics - datenschutzrechtlich legal. Tracking-Experte Timo Aden vertritt im Interview mit der Redaktion die Ansicht, dass Google Analytics nach EU-Recht schon heute legal sei.