
Das Landgericht Stuttgart hat die Zusendung von Werbe-Mails ohne vorherige Einverständniserklärung für zulässig erklärt - allerdings nur in einem ganz speziellen Fall.
Es gilt als ehernes Gesetz im E-Mail-Marketing: Kein Versand von Werbemails ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung des Empfängers. Am besten per Double-Opt-In. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel. Eine hat das Landgericht Stuttgart jetzt per Urteil bestätigt (Az: 4 S 165/14).
Im verhandelten Fall hatte ein Kunde einer Versicherung per Mail seine Gebäudeversicherung gekündigt, aber keine Bestätigung erhalten. Diese forderte er per E-Mail an und erhielt daraufhin eine Autoreply-E-Mail, in der der Eingang der Anfrage bestätigt wurde. Diese Mail enthielt auch Werbung für eine App für Unwetterwarnungen. Dagegen klagte der Kunde. Seine Begründung: Er habe dem Empfang von Werbung nicht zugestimmt.
Die Richter wiesen den Unterlassungsanspruch zurück. Die Belästigung durch die Autoreply-E-Mail überschreite nicht die Erheblichkeitsschwelle. Es liege kein Fall einer unverlangt zugesandten Werbe-E-Mail vor. Schon der Betreff und die Uhrzeit zeigten, dass es sich um eine Eingangsbestätigung handele. Außerdem deute die E-Mail-Adresse "noreply" darauf hin, dass man keine Antwort geben müsse. Ein Durchlesen der E-Mail bis zum Ende sei daher entbehrlich.
Sabine Heukrodt-Bauer von der Mainzer Kanzlei Res Media hält die Entscheidung des Stuttgarter Gerichtes für richtig, wünscht sich aber in Sachen E-Mail-Versand eine eindeutigere Rechtslage: "Angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung zu E-Mailwerbung ist zu hoffen, dass sich der Bundesgerichtshof mit Themen Autoresponder und Bestätigungsmails befasst, um Rechtssicherheit im Onlinemarketing zu schaffen."
Erst Anfang Februar hatte ein Urteil des Landgerichtes Berlin für Aufsehen gesorgt. Ein Online-Shop hatte einem E-Mail-Empfänger eine Bestätigung für ein zuvor angelegtes Kundenkonto zugesandt. Das Gericht hatte diese Mail als unerlaubte Werbung gewertet, weil darin ein Link fehlte, mit der der Kunde seine Anmeldung bestätigen sollte. Unter Juristen gilt das Double-Opt-in-Verfahren mit einer Bestätigungs-Mail, die der Empfänger seinerseits bestätigen muss, als bestes Verfahren für die rechtssichere Einholung des Einverständnis zum Empfang von Werbemails. Gesetzlich geregelt ist dieses Verfahren bislang aber noch nicht.