
E-Recht Markenrecht im Metaverse: Diese Fallstricke lauern in virtuellen Welten
Im Metaverse sollen digitale Marktplätze, Grundstücke und Megastores errichtet werden. Doch wie verhält sich die Sache rechtlich? Kann man Markenlogos oder Markennamen im Metaverse nutzen? Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner verrät, welche Fallstricke im Metaverse lauern.
Von Dr. Michael Metzner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Metzner
Mit der Entwicklung des Metaverse kommen die gleichen rechtlichen Probleme wie vor vielen Jahren mit dem Internet auf uns zu. Ging es damals um die Digitalisierung, sind wir heute bei der Virtualisierung angelangt. Bei der Entstehung des Internets gab es die Vorstellung, dass wir es mit einem rechtsfreien Raum zu tun haben. Man hat allerdings schon in den Neunzigerjahren festgestellt, dass es sich eher um einen verlängerten Arm der Wirklichkeit handelt.
Denn sobald die Öffentlichkeit betroffen ist, gelten besondere Regeln, die zwingend zu beachten sind. Man muss davon ausgehen, dass sich die Menschen im Metaverse nicht einfach wie in einem Computerspiel bewegen, sondern auch rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Ihre Handlungen sind deshalb häufig rechtlich zu interpretieren. Man sollte also nicht glauben, dass man mit dem Metaverse eine Art von Wildem Westen vor sich hat und man tun kann, was man möchte. Es dreht sich aller Voraussicht nach um ein Milliardengeschäft. Die Markenwelt tritt aus diesem Grund schnell auf den Plan – und damit natürlich auch das Markenrecht.
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