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Muche und Schneider

Kammer für Handelssachen Kündigung der dmexco-Macher war unrechtmäßig

Christian Muche (l.) und Frank Schneider

KDME

Christian Muche (l.) und Frank Schneider

KDME

Neuer Sieg für Christian Muche und Frank Schneider: Auch die Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln hat die Kündigung der beiden ehemaligen dmexco-Chefs im November 2017 für unrechtmäßig erklärt.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Koelnmesse können die ehemaligen dmexco-Chefs Christian Muche und Frank Schneider einen weiteren Erfolg verbuchen: Die auf Wirtschaftsfragen spezialisierte Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln hat ebenfalls bestätigt, dass die Kündigung des Vertrages durch die Koelnmesse grundlos erfolgte.
 
Damit habe auch der Vertrag zwischen der Koelnmesse und KDME bis zum 30. September 2018 Bestand gehabt. Die Messe wurde zudem erstmals auch verurteilt, monatliche Honorar-Zahlungen aus dem Beratervertrag nebst Zinsen für 2018 zu zahlen sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen.

"Die haltlosen Vorwürfe, wir hätten der dmexco entgegen vertraglicher Bestimmungen Konkurrenz gemacht, sind damit erneut widerlegt. Neben den uns rechtlich zustehenden Honorar-Zahlungen und Gewinnbeteiligung für 2018 erwarten wir nun in der folgenden Schadenersatzklage einen klaren und abschließenden Erfolg. Diese wird Anfang Dezember an der gleichen Kammer mit einer Forderung von acht Millionen Euro verhandelt. Das Gericht hat bereits in der Verhandlung über unser Honorar deutlich gemacht, dass es auch in dem weiteren Verfahren allenfalls nur noch um die Höhe des Schadenersatzes gehen könne", so das Fazit der beiden Manager.

Hin und Her

Auch Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Köln bestätigten bereits, dass keine Verstöße oder verbotenen Wettbewerbshandlungen durch die KDME - der Beratungsfirma von Muche und Schneider - vorliegen.

Am 2. November 2017 hatte die Koelnmesse mitgeteilt, dass sie mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit mit den beiden Initiatoren und ihrer KDME beendet. Wie im Januar 2018 dann bekannt wurde, beantragte die Messegesellschaft eine Woche später eine einstweilige Verfügung gegen Muche und Schneider, die ihnen untersagen sollte, Veranstaltungen auf dem Gebiet des digitalen Marketings zu organisieren.

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