
EU-Kommission gegen deutsche Senderverbündung ... und zurück ans Bundeskartellamt
Im August hatten RTL und ProSiebenSat1 zur Überprüfung ihrer geplanten senderübergreifenden Fernsehplattform die EU-Kommission informiert. Jetzt verweist die europäische Behörde den Fall zurück an die deutschen und österreichischen Kartellwächter.
Neben der Zurückweisung an das deutsche und österreichische Bundeskartellamt teilte die EU-Behörde außerdem mit, eine erste Prüfung habe ergeben, dass der Wettbewerb in den Märkten Internetfernsehen und -werbung durch den Senderzusammenschluss beeinträchtigt werden würde. Die möglichen Auswirkungen sollen aber nach innerstaatlichem Recht von den jeweils zuständigen Kartellbehörden untersucht werden.
Auf Grund der Größe der beiden beteiligten Sendergruppen war der Fall zunächst an die EU-Kartellwächter geleitet worden. Das deutsche Bundeskartellamt hatte aber schon Mitte September 2010 in Brüssel beantragt, das Überprüfungsverfahren wieder an Deutschland zurückzugeben. Die Sender hatten Anfang August 2010 ihre Pläne für ein gemeinsames Internet-TV-Portal bekanntgegeben. Das ähnlich wie die US-Plattform Hulu angelegte Portal soll alle Fernsehinhalte der beteiligten Sender kostenlos für sieben Tage als Videostream anzeigen.