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Abmahner gewinnt vor LG Regensburg Streit um Facebook-Impressum geht weiter

Erfolg vor dem Landgericht Regensburg meldet ein IT-Systemhaus, das einen Wettbewerber wegen eines fehlenden Facebook-Impressums abmahnte. Dahinter steckt eine Abmahnwelle, die durch das Urteil einen neuen Schub bekommen könnte.

Das IT-Systemhaus Revolutive Systems hat mit einer Klage gegen ein fehlerhaftes Facebook-Impressum Recht bekommen. Wie das Unternehmen aus Regenstauf auf seiner Website meldet, konnte es sich vor dem Landgericht Regensburg gegen einen Wettbewerber durchsetzten, den es im Sommer 2012 wegen eines fehlerhaften Facebook-Impressums abgemahnt hatte. In der Fachwelt sorgt das Urteil für Irritationen, denn vor einem halben Jahr hieß Revolutive Systems noch Binary Services und hatte in dieser Sache rund 180 Abmahnungen gegen Wettbwerber veranlasst – ein Umstand, der viele Juristen auf "Rechtsmissbrauch" tippen ließen. Damals waren sogar Forderungen aufgetaucht, die Geschädigten sollten mit einer Sammelklage gegen den "Massenabmahner" zurückschlagen.

Das jetzige Urteil des Landgerichtes Regensburg scheint indes die Rechtsauffassung der Abmahner aus Regenstauf zu bestätigen – auch an der im Vergleich zur Unternehmensgröße enormen Anzahl an Abmahnungen nahm das Regensburger Gericht keinen Anstoß. Offensichtlich ließ sich der Richter auch nicht durch die Tatsache beeindrucken, dass Revolutive Systems Dienstleistungen anbietet, mit denen Rechtsverstöße auf Websites erkannt werden können.

Nach Ansicht des Kölner Rechtsanwaltes Arno Lampmann enthält das Regensburger Urteil mehrere Fehler und dürfte deshalb in der nächsten Instanz kaum Bestand haben. Dennoch zeigt das Urteil, dass Impressumspflichten in Social Networks keineswegs vernachlässigt werden dürfen, weil sie sonst Abmahnern leichte Ziele für ihre Angriffe bieten. In der aktuellen Ausgabe 3/2013 von INTERNET WORLD Business auf Seite 30 erklärt Rechtsanwalt Bernhard Kelz, was Sie dabei beachten müssen.

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