
Ärger für McDonald's und Burger King Verbraucherschützer mahnen Fastfood-Werbung ab
Wer in Deutschland Lebensmittel verkauft, muss angeben, was drin ist. Hier haben die beiden Fastfood-Ketten McDonald's und Burger-King geschlampt, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband - und schickte beiden Unternehmen eine Abmahnung für Fehler in ihren Web-Auftritten, obwohl sie online gar nichts verkaufen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft den beiden Fastfood-Ketten McDonald's und Burger King vor, auf ihren Websiten die Verbraucher im Unklaren über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte gelassen zu haben. Beide Unternehmen hatten Zutaten zwar im Internet angegeben, die Angaben waren nach Einschätzung des VZBV jedoch nicht vollständig, da zum Beispiel bestimmte Stoffe (bei McDonald's: Butter, Milchproteine, Aromasalz; bei Burger King zum Beispiel Backtriebmittel, Zucker und Dextrose) nicht angegeben wurden, obwohl diese für den Verbraucher bei der Kaufentscheidung eine Rolle spielen können. Der Dachverband der Verbraucherzentralen vertritt die Auffassung: Wenn schon Zutaten im Internet angegeben werden, dann sollten die Angaben vollständig erfolgen.
Außerdem wirft der VZBV beiden Systemgastronomie-Ketten die Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor, ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, der eine wettbewerbstrechtliche Abmahnung rechtfertigt. Konkret geht es darum, dass beide Konzerne die Zusammensetzung des Hackfleisches in ihren Burgern in höchsten Tönen loben. So heißt es bei Burger King: „100 % Rindfleisch ohne Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe“, während McDonald's betont: „Das Fleisch für den McDonald’s Hamburger ist 100% Rindfleisch - ohne Bindemittel oder Geschmacksverstärker.“ Nach Darstellung des VZBV besagen die Leitsätze für Fleisch, "dass Hamburger bzw. Beefburger grob entsehntes Rindfleisch ggf. Salz und Gewürze, ansonsten aber keine weiteren Zutaten enthalten sollen". Tatsächlich bestünden auch vergleichbare Produkte aus 100 % Rindfleisch und enthielten weder Geschmacksverstärker noch Konservierungsstoffe. Die Abgemahnten, so folgern die Verbraucherschützer, stellen also etwas ganz Normales als Besonderheit dar.
Ob und in welchem Umfang die abgemahnten Fastfood-Ketten den Abmahnungen Folge leisten werden, ist noch nicht bekannt. Nach Medienberichten hat zumindest Burger King signalisiert, die Formulierung ihrer Hackfleisch-Zutatenliste zu überarbeiten.