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Elektroschrott im Mülleimer
Logistik 12.03.2015
Logistik 12.03.2015

Gesetzesnovelle Neues Elektrogesetz ärgert Online-Händler

Shutterstock.com/asharkyu
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Elektrogeräte können zur Gefahr für Umwelt und Gesundheit werden, wenn sie falsch entsorgt werden. Eine jetzt beschlossene Reform des Elektrogesetzes hat weitreichende Folgen für den E-Commerce.

Kaum ist das iPhone 6 auf dem Markt, landet sein Vorgänger im Restmüll des Apple-Fans - um solche und ähnliche Szenarien künftig zu verhindern, hat das Bundesumweltministerium eine Neuordnung des Elektrogesetzes beschlossen. Damit soll eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem 2012 (sogenannte WEEE-Richtlinie) umgesetzt werden. Ziel ist es, die Schäden für Umwelt und Gesundheit zu verringern, die Entstehen wenn Elektroschrott in den Hausmüll geworfen wird. Dazu sollen Elektrohändler verpflichtet werden, alte Elektrogeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen.

Kleine Geräte wie zum Beispiel Handys, Ladegeräte oder Modems müssen außerdem auch ohne Neukauf kostenfrei zurückgenommen werden. Die Neuregelung trifft nicht nur größere stationäre Läden mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte, sondern auch Online-Händler. Für Webshop-Betreiber gilt die 400 Quadratmeter-Grenze ebenfalls, hier bezieht sie sich allerdings nicht auf die Verkaufsfläche, sondern auf die Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte.

Amazon beispielsweise verlangt bei der Lieferung einer neuen Waschmaschine 15 Euro für die Rücknahme des alten Geräts - in Zukunft wäre dieser Service kostenlos. Das Umweltministerium empfiehlt E-Commerce-Unternehmen hier Rücknahmekooperationen mit stationären Händlern oder mit Sozialeinrichtungen wie der Caritas.

Die EU-Richtline sieht vor, dass bis zum Jahr 2016 mindestens 45 Prozent des anfallenden Elektromülls erfasst und nach Möglichkeit wiederverwertet werden sollen, bis 2019 soll der Anteil auf 65 Prozent steigen.

"Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Geräte im Restmüll landen als bisher", so Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Zudem soll die umweltgerechte Entsorgung giftiger Schadstoffe gestärkt und der illegale Müllexport eingedämmt werden. Das Gesetz soll bis Ende 2015 in Kraft treten, vorher müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Handelsverbände üben Kritik

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) ärgert sich erwartungsgemäß über den Kabinettsentwurf. "Die zu erwartenden Rücknahmequoten auf dem Postweg stehen mit dem Aufwand zur Einrichtung eines solchen Systems völlig außer Verhältnis. Händler sind keine Entsorgungsunternehmen", beschwert sich Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. "Dieselben Akteure, die an anderer Stelle immer wieder über die angeblich schlechte Ökobilanz des Versandhandels wettern, führen nun durch die Hintertür abermals neue Pflichten ein, die ausgerechnet vermeidbare Versandvorgänge auslösen würden."

Kritik kommt auch vom Handelsverband Deutschland (HDE), der die Rücknahmepflicht für "unnötig" hält: "Schon jetzt funktioniert die freiwillige Rücknahme von Elektrogeräten im Einzelhandel hervorragend", meint HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Der Verband plädiert darüber hinaus für eine "haushaltsnahe Entsorgung in die geplante Wertstofftonne", hierfür müsse die Recyclingwirtschaft allerdings erst noch die technologischen Voraussetzungen schaffen. Die Einbeziehung des Online-Handels begrüßt der HDE dagegen, sie  sei "wichtig für einen fairen Wettbewerb unter den Händlern".

Päckchen müssen nicht nur die Ware schützen, sondern auch Kundenwünschen gerecht werden und ökologische Ansprüche erfüllen. Welche Strategien verfolgen Online-Händler zur Optimierung der Verpackungen? Das hat die Studie " Versand- und Retourenmanagement im E-Commerce" des EHI Retail Institute untersucht. 

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