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Jahresrückblick Bundeskartellamt vs. Digitalwirtschaft: Das waren die wichtigsten Verfahren 2022

Shutterstock/nitpicker
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Auch das Bundeskartellamt blickt auf 2022 zurück und zeigt sich zufrieden hinsichtlich der Verfahren und Maßnahmen gegen Player aus der Digitalwirtschaft.

Die Digitalwirtschaft stand 2022 ganz oben auf der Agenda des Bundeskartellamts. "Die Anwendung der erweiterten Missbrauchsaufsicht über Digitalkonzerne funktioniert. In diesem Jahr haben wir Verfahren gegen Meta (ehem. Facebook), Amazon und Google abgeschlossen. Erste konkrete Verbesserungen für den Wettbewerb und die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden erwirkt. Die laufenden Verfahren treiben wir mit hoher Priorität voran", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Eine Übersicht für die Digitalwirtschaft:

  • Neben den Verfahren im Bereich der Missbrauchsaufsicht hat das Bundeskartellamt im Digitalbereich auch Gebrauch von seiner Befugnis gemacht, sogenannte Sektoruntersuchungen durchzuführen.
  • Im vergangenen Jahr wurde der Diskussionsbericht der Untersuchung zu nicht-suchgebundener Online-Werbung vorgelegt.
  • Im Bereich Verbraucherschutz steht die Untersuchung zu Messenger- und Videodiensten kurz vor dem Abschluss.
  • Eine neue Untersuchung zum Scoring beim Online-Shopping wurde eingeleitet.

Übersicht gesamt:

- rund 24 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt

- Verfahren gegen Amazon, Meta (ehem. Facebook) und Google abgeschlossen

- rund 800 Zusammenschlüsse von Unternehmen geprüft

Andreas Mundt: "Für uns ist und bleibt die Fusionskontrolle das zentrale Instrument, um wettbewerbliche Marktstrukturen präventiv zu schützen. 2022 bleibt die Zahl der Fusionsprüfungen beachtlich, wenn auch in der Tendenz weiterhin rückläufig. Die möglichen Ursachen für diesen Rückgang sind vielfältig (z.B. Pandemie, Ukraine-Krieg), sodass dieser nicht eindeutig auf die im Jahr 2021 gesetzlich angehobenen Aufgreifschwellen zurückzuführen ist. Die gegenwärtig hohe Inflation könnte sich perspektivisch steigernd auf die Anzahl der Anmeldungen auswirken."

- rund 120 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen bearbeitet

- rund 4.000 Einträge und 120.000 Abfragen im Wettbewerbsregister vorgenommen

Seit Juni 2022 ist das Wettbewerbsregister in vollem Wirkbetrieb. Alle Abfragepflichten und Auskunftsrechte sind anwendbar. Das Register stellt allen öffentlichen Auftraggebern in Deutschland Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.

Andreas Mundt: "Das Wettbewerbsregister wird rege angenommen, die Zahlen des ersten Jahres belegen dies. Rund 4.000 Wirtschaftsdelikte wurden eingetragen, über 120.000 Abfragen sind erfolgt, zuletzt waren es 1.000 Abfragen pro Tag. Öffentliche Auftraggeber können in Vergabeverfahren vor Vertragsschluss über ein Web-Portal prüfen, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist. Solche Unternehmen sollen nicht von öffentlichen Vergaben und Konzessionen profitieren."

Unternehmen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Löschung eines Eintrags im Wettbewerbsregister zu stellen. Dafür müssen sie ihr Fehlverhalten aufarbeiten und Vorkehrungen zur Vermeidung zukünftiger Rechtsverstöße treffen (sog. Selbstreinigung). Zum Verfahren hat das Bundeskartellamt Leitlinien und Verfahrenshinweise veröffentlicht. In sechs Fällen sei ein entsprechender Antrag bisher positiv beschieden.

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