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Lego Steine

Bundeskartellamt Lego stoppt Benachteiligung von Online-Händlern

Shutterstock.com/Billion Photos
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Das Bundeskartellamt hat entschieden: Ab sofort muss der Spielzeughersteller Lego auch Online-Händlern die gleichen Rabatte gewähren wie stationären Läden. Damit könnten bald Preissenkungen in Online-Shops möglich sein.

Der dänische Spielzeugriese Lego hat auf Druck des Bundeskartellamtes die Benachteiligung von Online-Händlern in Deutschland gestoppt. Lego habe zugesagt, künftig Online-Händlern im Einkauf die gleiche Rabatthöhe zuzusichern wie dem niedergelassenen Vertrieb, teilte das Bundeskartellamt am Montag mit. Bisher hätten die Online-Händler vielfach niedrigere Rabatte bekommen. Damit könnten laut Marktbeobachtern Preissenkungen für Lego-Produkte in Online-Plattformen möglich werden.

Das dänische Unternehmen erklärte, das aktualisierte Rabattsystem entspreche den Vorstellungen des Bundeskartellamts. Es spiegele auch die neuesten Entwicklungen im Marktumfeld des Handels wider.

Ermahnung von Markenherstellern aus verschiedenen Branchen

Die Wettbewerbshüter hatten schon mehrfach Markenhersteller verschiedener Branchen ermahnt, den Verkauf über das Internet nicht zu benachteiligen. Häufig steht bei den Unternehmen der Wunsch dahinter, den Wert der Marke nicht zu gefährden. Bei Lego wurden Rabatte etwa an den Regalmetern im Verkauf bemessen - wobei Online-Händler naturgemäß nicht mithalten können.

"Sehr viele Händler fahren inzwischen auch zweigleisig, um neben dem stationären Handel zusätzlich über den Online-Vertrieb neue Kunden zu gewinnen", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Solche Geschäftsmodelle müssen - mitunter auch zur Stützung des stationären Handels - möglich sein."

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