INTERNET WORLD Logo Abo
Button "Verträge kündigen"

Verbraucherrecht Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt fehlenden Kündigungsbutton ab

Res Media
Res Media

Seit 1. Juli 2022 ist eine neue Regelung in Kraft, die Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zur Kündigung von online geschlossenen Verträgen geben soll. Händler, die diese Regelung noch nicht umgesetzt haben, müssen jetzt mit einer Abmahnung rechnen.

Einen Handyvertrag online abschließen? Bereits seit Jahren kein Problem mehr. Doch ein solches, so genanntes Dauerschuldverhältnis ebenso bequem online wieder zu kündigen, damit taten sich viele Betreiber entsprechender Online-Angebote bislang schwer.

Bereits zum 1. Oktober 2021 ist das so genannte "Gesetz für faire Verbraucherverträge" in Kraft getreten. Es verpflichtet unter anderem Anbieter von Verträgen, die online abgeschlossen wurden und eine längere Laufzeit haben, dem Verbraucher online eine einfache Möglichkeit zur Kündigung dieses Vertrages anzubieten. Diese Regelung, die in der Praxis einen Kündigungsbutton vorschreibt, ist zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

290 Euro Abmahngebühr

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat jetzt, nur sechs Wochen nach Inkrafttreten der Regelung erstmals einen Onlinehändler abgemahnt, der sie noch nicht umgesetzt hat. Das bestätigte die Organisation der Redaktion auf Anfrage. Dem Vernehmen nach betrug die Abmahngebühr moderate 290 Euro. Schwerer wiegen dürfte die Verpflichtung des abgemahnten Händlers, die vom Gesetz geforderte Änderung schnellstmöglich umzusetzen, da ansonsten weit teurerer Ärger droht.

Das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" schreibt vor, dass Anbieter von Verträgen mit längerer Kündigungsfrist (Handyvertrag, Streaming-Service, Hosting-Vertrag etc.) dem Kunden einen leicht zugänglichen Button mit der Aufschrift "Verträge hier kündigen" anbieten müssen. Dieser Button muss den Verbraucher direkt auf eine Bestätigungsseite führen, auf dem er die Daten zu seinem Vertrag eingeben kann. Der Onlinehändler muss dem Verbraucher auch eine Möglichkeit geben, die online eingereichte Kündigung abspeichern zu können.

Fristlose Kündigung möglich

Wichtig für Händler: Fehlt der Button oder ist der Online-Kündigkungsprozess nicht gesetzeskonform implementiert, berechtigt dies den Kunden dazu, seine Verträge formlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Zudem - siehe oben - droht bei fehlerhafter Umsetzung eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.  

Das könnte Sie auch interessieren