
Neues Gesetz Gesetz für faire Verbraucherverträge: Kündigungs-Button kommt ab Juli 2022
2022 treten mehrere Regelungen in Kraft, die die Laufzeiten von Verträgen mit Verbrauchern betreffen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass Kunden ihre Verträge mit Fitness-Studios, Mobilfunk- oder Energieversorgern einfacher beenden können.
Bereits im September 2021 passierte das sogenannte "Gesetz für faire Verbraucherverträge" den Bundestag. Im Laufe des nächsten Jahres werden seine Auswirkungen spürbar. Das Gesetz betrifft den Umgang mit Laufzeiten und Kündigungsfristen bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit.
Das sind typischerweise Verträge, die nicht nach einer bestimmten Laufzeit automatisch enden, sondern einer Kündigung bedürfen. Im Auge hatte der Gesetzgeber vor allem Verträge von Fitness-Studios, Mobilfunk-Providern und Energieversorgern - Verträge, bei denen Verbraucher häufig Schwierigkeiten damit haben, sie wieder zu kündigen.
Geänderte Kündigungsfristen
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gelten kürzere Kündigungsfristen. Verträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist.
Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat verkürzt. Die maximal mögliche Mindestlaufzeit bleibt nach Informationen der Bundesregierung auf zwei Jahre begrenzt - eine wichtige Nachricht für Anbieter von Telefonverträgen mit subventioniertem Handy.
Online-Kündigung
Ab 1. Juli 2022 wird der "Kündigungsbutton" zur Pflicht. Er gilt für Verträge, die über eine Website oder ein vergleichbares Online-Medium, zum Beispiel eine App, abgeschlossen wurden. Solche online abgeschlossenen Verträge sind künftig auch online kündbar - über eine sogenannte Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.
Erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen dafür nicht, kann ein Verbraucher einen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Schärfere Regeln für Telefonakquise
Bereits in Kraft getreten ist die Regelung, dass Strom- und Gasverträge nicht mehr am Telefon allein abgeschlossen werden dürfen. Das bedeutet, dass ein solcher Vertrag immer schriftlich bestätigt werden muss, also in Form eines Briefes, eines Faxes, einer E-Mail oder einer SMS. Dies gilt im Gegenzug auch für die Kündigung eines solchen Vertrages, auch sie bedarf der Textform.
Zusätzlich müssen Unternehmen die Zustimmung zu telefonisch akquirierten Verträgen besser dokumentieren. Damit will die Bundesnetzagentur verbotene Telefonwerbung besser eindämmen.