Wer elektronische Informations- und Kommunikationsdienste anbietet, hat die gesetzlichen Vorgaben nach dem Telemediengesetz (TMG) zu beachten. Hierzu gehört unter anderem, Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Diensteanbieter ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG).