Steuerbehörde informiert sich auf sozialen Netzwerken
20.07.2009 11:30 skr
Keine Einkünfte, aber Porschefotos bei Facebook? In Belgien kann das eine Steuerprüfung zur Folge haben. Useraktivitäten auf Facebook, eBay und Co geben den Fahndern Hinweise auf den Lebensstil der Steuerpflichtigen.
Dem Branchenblog TechCrunch zufolge hat das belgische Finanzamt zugegeben, dass es auf sozialen Netzwerken Informationen über steuerpflichtige Bürger sammle. "Es ist technisch möglich, es ist legal und es passiert bereits," zitiert das Blog Karel Anthonissen, Leiter der Steuerbehörde.
Steuerexperten beruhigen dagegen, dass öffentliche Statusmeldungen, Fotos oder Videos nicht als Beweismittel zugelassen seien. Wenn Userinformationen in Statusupdates allerdings nicht mit dem der Steuerbehörde präsentierten Lebensstil zusammenpassen, könnte dies eine Steuerprüfung auslösen.
Michael Altendorf am 20.07.2009
MySpace und das Finanzamz
Auch die deutschen Finanzämter nutzen schon MySpace um im Musikbereich die angegebenen Konzerte der Künstler beim Finanzamt mit den eingetragenen Konzerten abzugleichen. Da wurden ja gerne einige Konzerte unter der Hand bezahlt, da das Finanzamt bisher da keine Möglichkeit zur Prüfung hatte.