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Datenschützer bricht Verhandlungen mit Google über Analytics ab

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Datenschützer bricht Verhandlungen mit Google über Analytics ab

Nachbesserungen genügen nicht

Analyseprogramm genügt dem Datenschutz nicht

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Hamburg Johannes Casper hat die seit November 2009 andauernden Verhandlungen mit Google über sein Webanalyse-Tool abgebrochen: Trotz der Nachbesserungen entspricht das Analysewerkzeug nicht den Datenschutzanforderungen. Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, könnten rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Der Datenschützer kritisiert, dass Google Analytics die IP-Adressen der Webseitenbesucher erfasst, ihre Aktionen auf der Webseite oder in dem Webshop protokolliert und an Server in den USA sendet. Aus diesen Daten könnten sich individuelle Bewegungsprofile erstellen lassen, die sich mithilfe der IP-Adresse bestimmten Personen zuordnen lassen.

Im Mai hatte Google zwar den Nutzern von Analytics die Möglichkeit gegeben, die IP-Adressen bereits bei der Erfassung zu anonymisieren. Dazu muss der Tracking-Code um eine Zeile ergänzt werden. Eine komfortablere Möglichkeit, zum Beispiel bei der Generierung des Tracking-Codes, bietet Google jedoch nicht.

Darüber hinaus stellte der US-Konzern Browser-Plug-ins für Internet Explorer, Chrome und Firefox bereit, die auf Seiten der Webseitenbesucher das Erfassen der IP-Adresse unterbinden. Für andere Browser wie zum Beispiel Opera, Apples Safari oder verschiedene Linux-Browser gibt es jedoch kein solches Opt-Out, kritisiert Johannes Casper gegenüber der FAZ. "Wir müssen deutlich sagen: Was Google anbietet, reicht nicht", erklärt Casper und fährt in Hinblick auf die fehlenden Plug-ins fort: "Dadurch werden etwa zehn Prozent der Internetnutzer in Deutschland von dieser Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen." Zudem sollen auch bei Nutzern, die der Erfassung der IP-Adresse widersprechen, die Daten an Google übertragen werden.

Webseitenbetreiber, die auch weiterhin Google Analytics einsetzen, könnten durch den Abbruch der Verhandlungen nun wieder Bußgelder drohen. Außerdem zieht der Datenschutzbeauftragte Musterprozesse gegen Nutzer des Dienstes in Erwägung.


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Kommentare

Das Unternehmen I. am 17.01.2011

Unglaublich!

Schönes Ding. Verklagt die Webseitenbetreiber, die Webdesigner und Programmierer und am besten auch gleich die Serverhoster, wenn man schon dabei ist.

Deutschland geht es ja nicht sooo schlecht, da kann man schon mal den einen oder anderen Betrieb kaputt-klagen, weil gerade Dinge, die schon seit Jahren genutzt werden, auf einmal völlig unwichtig werden. Interessiert ja auch eigentlich niemanden außer der bösen Googlekrake, wie viele Besucher der Webshop xyz hat, warum die Besucher die Seite gleich wieder verlassen, oder ob der Traffic ausschließlich durch die chinesisch-russische Spambrigade erzeugt wird.

Ich bin froh, dass es Datenschützer gibt, die es Ernst meinen, und ggf. jeden wegbomben, der deren Meinung nicht teil.

Danke Deutschland.

Panatlantica am 12.01.2011

Massiv über das Ziel geschossen

Leider schießt hier das Land Hamburg mal wieder massiv über das Ziel hinaus. Ob es der Datenschutzbeauftragte ist, oder die Hamburger Gerichte, die im Internet-Bereich ja schon so manches Kopfschütteln verursachten und durchblicken ließen, dass man sich mit der eigentlichen Technologie doch nie so wirklich beschäftigt hat.

Wir betreiben eine Reihe großer Websites, darunter auch Marketing-Aktionen mit Gewinnspielfunktion. Und dort kam es bereits öfters dazu, dass "Hobbyhacker" versuchten, das System auszuhebeln um an einen Reisegewinn oder großen Sachpreis zu kommen. Doch alles was wir von diesen Usern haben, ist die IP-Adresse, und mit Verlaub: damit kann man GAR nichts anfangen. Die IP-Adresse lässt nämlich überhaupt keinen direkten Bezug zu einem User zu, vielmehr erfährt man höchstens, dass der betreffende User einen Telekom-, Alice-, oder Kabel Deutschland Zugang zum Internet nutzt, da die Mehrzahl an Internetusern (in unserem Falle bis zu 96%) eben dynamisch zugewiesene Adressen bei der DSL-Einwahl bekommt und NICHT über feste IP-Adressen verfügen. Diese haben tatsächlich nur große Unternehmen mit sehr vielen Mitarbeitern, und auch da ist eine gewisse "Anonymität" des Endnutzers vorhanden, denn alles was man heraus bekommt, ist, dass die IP-Adresse in diesen Fällen beispielsweise Siemens oder der HypoVereinsbank gehört. Mehr nicht.

Durch das Telekommunikationsgesetzt dürfen die Anbieter noch nicht einmal den Endkunden auf Anfrage preis geben. In oben beschriebenem Problemszenario ist die Reaktion der Anbieter z.B. bei einem nachweislichen Hackangriff über eine IP-Adresse gegenüber dem Angegriffenen sogar gänzlich gegen Null. Natürlich liegt es dann im Ermessen des Anbieters, seinem Kunden bei solchen harten Vergehen entsprechend zu sanktionieren. Aber selbst in einem Fall, wo wir es aufgrund eines Hackangriffs aus dem Netz der Deutschen Telekom zu einer Klage haben kommen lassen, wurde bis zur aller letzten Sekunde - sprich bis zur tatsächlichen Verhandlung - der eigentliche Angreifer von Seiten der Telekom anynom gehalten.

Somit ist diese gesamte Debatte also überhaupt nicht zu verstehen und scheint mal wieder nur politische Hintergründe zu haben. Der Herr Datenschützer braucht also mal wieder ein wenig Ruhm um seine Person, der Sache jedoch ist es nicht dienlich.

P.S.: Ja, Piwik ist eine Alternative zu Google Analytics!

Gregster am 12.01.2011

ich verstehe Deutschland nicht

was sagt den die IP-Adresse über jemanden aus? Da kann ja jeder hinter dem Computer sitzen.

Es geht doch den Analysten nicht darum Menschen auszuspähen sonder die Website selber zu verbessern (Usability, Navigtionsstuktur, Content, etc.).


P.S. Jeder, der das Internet benutzt gibt etwas von sich preis. Wer Angst davor hat sollte das Internet einfach nicht benutzen.

Delf am 11.01.2011

Piwik?

Hallo zusammen,

wie schaut es dann mit Piwik aus? Wird dies somit auch hinfällig oder ist es weiterhin eine, bzw jetzt DIE, Alternative zu Analytics?

Thomas Schmidt am 11.01.2011

Nebelkerze

Der Herr Casper arbeitet sich an der IP-Adressen-Problematik ab, als ob das ein wichtiges Problem wäre. Endscheidend für GA ist die Auswertung von Cookies, und die kann jeder User löschen. Die IP Adresse wird nur für die Lokalisierung herangezogen.
Außerdem wertet fast jeder Webseiten-Betreiber IP Adressen über die Logfiles aus. Was soll daran so schlimm sein?
Das Ganze ist doch eine ähnliche Nebelkerze wie der Streit um Google-Streetview. Völlig überflüssig! Deutschland ist auf dem besten Wege sich selbst ins Abseits zu schießen.

Kay Steeger am 11.01.2011

Deutschland? Was mit der EU?

Warum gibt es nicht EU-weite Richtlinien? Immer muss Deutschland im Alleingang solche und ähnliche Themen angehen. Genau wie beim Widerrufsrecht wird hier fleissig abgemahnt; Anwälte werfen die Geldmaschine an. Und die Politik sieht keinen Handlungsbedarf, sorgt dabei im eigenen Haus für gläserne Bürger.

Wildner Akademie am 11.01.2011

Datenschutz ist wichtig, aber...

Eine rein deutsche Lösung reicht nicht aus. Wir müssen in der vernetzen Welt global denken. Deutschland kann es sich nicht leisten hier einen Alleingang zu wagen. Mit einem Verbot von Google Analytics stehen auch andere Systeme zum Monitoring im Fadenkreuz. Dabei kann es für Firmn in Deutschalnd schnell zu einen Wettbewerbsnachteil kommen.

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