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Datenschützer halten Google Analytics für rechtswidrig

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben Unternehmen, die Google Analytics einsetzen, aufgefordert, dies nicht mehr zu tun.

"Die Stasi hätte gejubelt, wenn sie die Möglichkeiten von Google Analytics gehabt hätte", kritisierte schon zur Einführung des kostenlosen Web-Analyse-Werkzeugs Google-Analytics Intares-Webstatistik-Experte Bernhard Biedermann. Jetzt erkennen auch Deutschlands Datenschützer langsam die Problematik hinter dem Tool. "Mit Hilfe von Cookies kann Google Nutzungsdaten verschiedener Webseiten zu einem Profil zusammenfügen und mit Nutzungsdaten anderer Google-Dienste verknüpfen, wie Google generell bestätigt", monieren die Datenschützer. Dadurch habe das Unternehmen die Möglichkeit, über Surfer im Internet detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile zu erstellen und diese vor allem für Werbezwecke zu verwenden - ohne das Wissen der Betroffenen.

Aufgeschreckt von einem Bericht von Futurezone.ORF.at, wonach 80 Prozent aller gut besuchten Websites in Deutschland und Österreich Google Analytics einsetzen, forderten die beiden Landesdatenschutzbehörden Google auf, mitzuteilen, welche Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes das Analysewerkzeug einsetzen. In einer ersten Stichprobe wurden Betreiber ausfindig gemacht und um Stellungnahme gebeten beziehungsweise aufgefordert, dieses Werkzeug nicht mehr weiter zu nutzen.

Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein. Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt." Weichert geht davon aus, dass die meisten Webseitenbetreiber des Landes, wenn sie jetzt auf die Rechtslage hingewiesen werden, die Datenübermittlung ohne ausreichende Information der Nutzer umgehend einstellen werden.


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