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Facebook vor dem Bundesverfassungsgericht

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Facebook vor dem Bundesverfassungsgericht

Andreas Voßkuhle warnt vor dem Social Network

Facebook vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle warnt vor der Verwendung des sozialen Netzwerks Facebook. Die Nutzer hätten zu wenig Kontrolle über ihre Daten. So wüßten sie nicht, ob gelöschte Informationen tatsächlich und restlos entfernt und wo sie überhaupt gelagert würden.

Damit sei die Nutzung des Netzwerks "eine risikogeneigte Tätigkeit", erklärte Voßkuhle dem Focus. Es drohe zudem eine Schieflage zwischen Facebook und seinen Servern im Ausland und den begrenzten Möglichkeiten der Landesdatenschutzbeauftragten in den 16 Bundesländern.

In Zukunft könnte es deshalb mehr Arbeit für das Bundesverfassungsgericht geben. Das Bundesverfassungsgericht könnte künftig gezwungen sein, zu prüfen, ob sich das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt, erklärte Voßkuhle. „Da will ich dem für solche Fragen zuständigen Ersten Senat nicht vorgreifen. Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.“


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