Einbindung des "Gefällt-mir"-Buttons auf Webseiten
Ein Fall für den Datenschutz?
01.02.2011 15:44 red
Mit der Einbindung des "Gefällt-mir"-Buttons hat Facebook eine hervorragende Möglichkeit geschaffen, mit der Unternehmen auf sich aufmerksam machen können. Viele Webseitenbetreiber binden diesen Button deshalb auf ihren Angeboten ein - was diese dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht beachten müssen, hat Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht, zusammengefasst.
Hintergrund der datenschutzrechtlichen Diskussion ist, dass durch die Nutzung des "Gefällt-mir"-Buttons Daten über den Besuch der Seite, IP-Adresse etc. bei Facebook gespeichert werden, die der umfangreichen Auswertung des Nutzerverhaltens dienen.
Zu unterscheiden ist hier zwischen einem bereits eingeloggten und einem nicht-eingeloggten Facebook-Nutzer bzw. einem Internetnutzer ohne Facebook-Account.
Nicht-eingeloggter Facebook-Nutzer/Internetnutzer ohne Facebook-Account
Bei dem nicht-eingeloggten Facebook-Nutzer beziehungsweise einem Internetnutzer ohne Facebook-Account wird durch das Facebook-Widged als programmtechnische Grundlage des Buttons im Wesentlichen nur die IP-Adresse erhoben.
Ist ein Nutzer nicht eingeloggt und betätigt er den "Gefällt-mir"-Button, wird er dagegen zunächst erst einmal aufgefordert, sich bei Facebook anzumelden:
Folgerichtig gibt der Button einem eingeloggten Nutzer die technische Möglichkeit, anderen Facebook-Nutzern mitzuteilen, dass ihm ein Thema gefällt - dies aber erst durch Nutzung seines Facebook-Accounts. Ohne Facebook-Account kann der Button spiegelbildlich dazu nicht betätigt werden; Facebook erhält somit auch keine dem konkreten Nutzer zugeordneten Datensätze.
Zwischenergebnis ist somit, dass die Einbindung des "Gefällt-mir"-Button bei einem nicht-eingeloggten Facebook-Nutzer bzw. einem Internetnutzer ohne Facebook-Account aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sein dürfte.
Eingeloggter Facebook-Nutzer
Nicht ganz so eindeutig ist die Verwendung des Buttons bei eingeloggten Facebook-Nutzern.
Die Besonderheit besteht darin, dass der Datenübertragungsvorgang bereits dann beginnt, wenn ein eingeloggter Facebook-Nutzer eine Webseite aufsucht, die einen "Gefällt-mir"-Button enthält. Bereits dann und ohne das Zutun des Nutzers erfolgt eine Übermittlung von Nutzerdaten durch den Browser an Facebook.
Bei einer technischen Betrachtung des Sachverhaltes, insbesondere bei einer Sichtung des jeweiligen Quellcodes des Widgets fällt auf, dass dieser unterschiedliche Inhalte aufweist, je nachdem, ob ein Nutzer in seinem aktuellen Browser bereits bei Facebook eingeloggt ist oder nicht. Diverse Nutzerdaten werden durch das Widged an Facebook übermittelt; ein Blick in den Quellcode offenbart hier etliche Funktionen. Spannend ist nun die rechtliche Bewertung der Einbindung.
Vertritt man die Auffassung, Facebook handele damit datenschutzwidrig, so dürfte auf der einen Seite durch die aktive Einbindung des Buttons zumindest eine Mitstörer-Haftung, analog zu der Haftung von Seitenbetreibern für Links zu rechtswidrigen Inhalten Dritter, greifen. Wohlgemerkt geht es hier nicht um die aktive Betätigung des Buttons durch den Nutzer.
mh am 09.02.2011
ip-adressen
IP-Adressen sind Stand heute noch keine personenbezogenen, sondern höchstens gerätbezogene Daten - und das wird auch mit IPv6 so bleiben, selbst wenn jedes Gerät dann eine statische IP-Adresse erhalten sollte. Jedes Gerät, mit dem ich in Internet gehe, erhält eine IP-Adresse zumindest für die Zeit der Internetnutzung. Ob aber ich es bin der am Computer sitzt, oder meine Frau, eines der Kinder, der Hund oder die Putzfrau weiß weder Google noch Facebook.
Allein mit der IP-Adresse lässt sich ohne Hilfe des ISPs kein Personenbezug herstellen. Auch für Facebook nicht!
jo am 08.02.2011
Und trotzdem keine korrekte Datenschutzerklärung dieser Plattform???
Nehmen Sie Ihre eigene Schreibe eigentlich ernst???
A) In der Datenschutzerklärung hier bei der Internet World ist kein Wort zur Übertragung an Facebook enthalten (IP-Adresse aller Besucher, bei eingeloggten Nutzern auch der Personendaten) Und das bwohl der "Spionage"-FB-Button praktisch auf jeder Seite prangt.
B) Und in Eurer Daten"schutz"erklärung steht auch noch: "....Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert..." Hallo, es ist doch auch in Ihrem Haus bekannt dass die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten gehört und dass dies vom Website-Anbieter gesperrt werden muss!
mpunto am 07.02.2011
Wenn FB tatsächlich die IP Adresse nutzt ...
um Member/non Member zu unterscheiden, ist das unzulässig, überflüssig, und aus datenschutzrechtlicher Sicht ABSOLUT zu beanstanden. Das Speichern von IP Nummern ist unzulässig. Punkt. Das Speichern der Nummerm von Internetnutzern ohne Facebook-Account ist mehr als das!
Man kann einfach einmal davon ausgehen , dass FB IP Adressen von Nichtmitgliedern genauso speichert, wie alle Profildaten von Mitgliedern - nämlich dauerhaft.
Daz zeigen Dutzende von Fällen, in denen Personen teilweise 2 Jahre nachdem sich austraten wieder eintreten wollten.
RESPONSIBLE COMPANIES MUST DISLIKE THE LIKE BUTTON.
Jenny H am 02.02.2011
IP-Adresse
Ein Kollge von mir sagt, dass er die Info bzgl IP-Adresse nicht bestätigen kann und das die IP-Adresse immer einem dem Nutzer zugeordneter Datensatz ist! "[...]Verbinde ich mich mit dem Internet, bekomme ich eine IP-Adresse zugewiesen, die für die Dauer meiner Verbindung und ggf. auch bei der nächsten Verbindung mir eindeutig zugewiesen ist."
Er bezieht sich auf die folgenden zwei Zitate...hat da jemand eine Meinung zu?
- "Bei dem nicht-eingeloggten Facebook-Nutzer beziehungsweise einem Internetnutzer ohne Facebook-Account wird durch das Facebook-Widged als programmtechnische Grundlage des Buttons im Wesentlichen nur die IP-Adresse erhoben."
- "Ohne Facebook-Account kann der Button spiegelbildlich dazu nicht betätigt werden; Facebook erhält somit auch keine dem konkreten Nutzer zugeordneten Datensätze."
Marco Ripanti am 01.02.2011
Danke
Vielen Dank für diesen Beitrag.
Vielleicht wachen nun noch mehr Seitenbetreiber auf. Alternativen zum LIKE Button gibt es ja :-)