Bundesbeauftragter für Datenschutz im Interview
"Web muss vergessen"
31.08.2010 07:00 Dominik Grollmann
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar will für eine strenge Umsetzung der "EU-Cookie-Richtlinie" sorgen, kritisiert das Vorgehen von Apple bei der Aktivierung des iPhone und fordert, die Nutzung von Standortdaten unter Strafandrohung zu verbieten - sofern die Anwender nicht explizit zugestimmt haben.
Warum entzündet sich die Debatte ausgerechnet an dem Thema Google Street View?
Peter Schaar: Im Unterschied zu anderen Diensten hat Google selbst große Datenmengen gesammelt und dabei die Betroffenen im Vorhinein nur unzulänglich informiert – dies ist der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben. Vor allem betrifft die Abbildung von Häusern und Grundstücken aber auch viele Menschen, die selbst gar nicht im Internet aktiv sind. Gerade diese haben besondere Vorbehalte, was die Nutzung ihrer Daten anbetrifft.
Trotzdem: Andere Probleme sind doch brisanter als ausgerechnet Hausfassaden.
Schaar: Das ist richtig. Der Unterschied ist allerdings, dass diese Themen nur einen kleineren Teil der Bevölkerung betreffen, der – etwa bei Facebook – meist selbst entscheiden kann, ob seine Daten veröffentlicht werden. Das ist bei Google Street View komplett anders. Dadurch entwickelt das Thema in der Öffentlichkeit eine stärkere Dynamik – auch wenn ich davon ausgehe, dass bei Google Street View bislang keine sensiblen Daten gespeichert wurden und mir andere Themen tatsächlich brisanter erscheinen.
Welche Themen sind das?
Schaar: Für mich sind derzeit vor allem drei Themen von zentraler Bedeutung: Erstens bewerte ich den Umgang mit Geo-Lokalisationsdiensten, die derzeit entwickelt werden, datenschutzrechtlich kritisch. Nach meiner Meinung sollte es ein strafbewehrtes Verbot geben, diese Daten ohne Einverständnis der Betroffenen zu verwenden oder gar zu veröffentlichen. Das Thema ist viel zu empfindlich, um es zu vernachlässigen. Zweitens fordere ich ein zentrales Widerspruchsregister, bei dem die Verbraucher die Verwendung ihrer Daten im Internet unterbinden lassen können. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, dies mit jedem Anbieter einzeln zu regeln. Ein solches Widerspruchsregister könnte zum Beispiel bei der neu zu errichtenden Stiftung Datenschutz geführt werden. Und als drittes Thema muss man sich die Sammlung von Profildaten genau ansehen. Die Zusammenführung von verschiedenen Datenbanken sollte verboten werden, soweit die Betroffenen nicht ausdrücklich eingewilligt haben.
Was läuft bei Ortungsdiensten falsch?
Schaar: Der Anwender muss zunächst erwarten können, dass er deutlich, einfach und verständlich darauf hingewiesen wird, wenn seine Standortdaten verarbeitet werden. Das ist das Minimum. Wir beobachten aber, dass schon dieser Standard unterschritten wird. Es kann nicht angehen, dass zum Beispiel in den Nutzungsbedingungen eines Smartphone-Apps ein Passus zur Verwendung von Standortdaten versteckt wird und das Telefon dann nicht vernünftig in Betrieb genommen werden kann, wenn man den Nutzungsbedingungen nicht im Gesamten zustimmt. Es muss die Möglichkeit geben, der Ortung nicht zuzustimmen, ohne dass sich daraus Nachteile ergeben. Außerdem muss der Verbraucher auch darüber informiert werden, wo, wie und wie lange Ortungsdaten gespeichert werden sollen, wer darauf Zugriff hat und mit welchen anderen Daten sie verbunden werden.