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Google-Bildersuche vor dem Aus?

PsykoMaN kämpft gegen die Google-Bildersuche
(Foto: PsykoMaN)

Das Hamburger Landgericht sieht in der Google-Bildersuche Urheberrechtsverletzungen und schlägt Texteinblendungen statt Vorschaubilder vor.

Ein Hamburger Künstler will der Google-Bildersuche im Internet den Garaus machen. Mit einer Klage vor dem Landgericht Hamburg wollte er Google und anderen Firmen, die auf ihren Internet-Seiten die Bildersuche zur Verfügung stellen, untersagen, Vorschaubilder seiner Comicfigur "PsykoMaN" in der Ergebnisliste der Bildersuche anzuzeigen.

Wie die Zeitschrift "Computerbild" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, gab das Hamburger Gericht dem Künstler recht: Google verletze das Urheberrecht und müsse dafür sorgen, dass in seiner Bildersuche keine "PsykoMaN"-Motive mehr erscheinen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, deshalb bleibt zunächst alles beim Alten. Sollten jedoch weitere Rechteinhaber klagen und andere Gerichte sich der Entscheidung anschließen, ist eine vernünftige Bildersuche im Internet kaum noch möglich. Alternativvorschlag des Landgerichtes: Google könne statt eines Vorschaubildes in der Bildersuche Texteinblendungen zeigen.

Google hält die Bildersuche für rechtmäßig und will in Berufung gehen, notfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Doch das ist nicht ohne Risiko: "Sollte der Bundesgerichtshof als höchstes Zivilgericht die Entscheidung des LG Hamburg bestätigen, wäre dies das Aus für Bildersuchen - sofern ohne Zustimmung des Rechteinhabers Bilder verwendet werden", so der Stuttgarter Fachanwalt für IT-Recht Alexander Fischer.


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Kommentare

egaler am 13.10.2008

Unwissend ja j a

"geschriebene Wort aus den Suchmaschinen wegen Urheberrechtsverletzungen verbannen"

Nein, nur der geschriebene Text steht unter Urheberschutz. Die einzelnen Worte kann man frei nutzen. Wenn man kann und sich Mühe gibt.
Wer dumm ist und nichts arbeiten will - kopiert - und bekommt Ärger

K.

Egal am 13.10.2008

Bitte mich nicht beklauen

Ich wollte nur öffentliche mitteilen das man mich nicht beklauen darf. In meinem Vorgarten stehen zwei Gartenzwerge und mein Auto. Beides kann man mit einem Kran ja einfach mitnehmen. Leider kenn ich nicht den Robot.txt für "irgendeinland"ische Autoklauer für "nicht stehlen".

Nur gut das ich jetzt Robottexte kenne, dann sind meine Bilder wenigstens sicher.

aber mal im ernst: Google klaut Bilder um damit Geld zu verdienen. Die sind nicht wikipedia oder das Rote Kreuz. Und wer Geld verdienen will muss mit dem der die Arbeit hat teilen.

K.

Schade am 13.10.2008

Ich bin sprachlos ...

... gegen was so alles geklagt wird. Wenn jemand nicht will, dass seine Bilder bei Google in der Bildersuche erscheinen, soll er entweder keine Webseite ins Netz stellen, die Bilder nicht online stellen, oder sich einfach informieren, wie man professionell eine Webseite erstellt.

Und es ist wirklich traurig, dass ein Deutsches Gericht so einer unfassbar dummen Klage auch noch Recht zuspricht. Liebe Richter, es ist traurig wie unwissend Ihr seid, aber dann sollten Sie sich wenigstens kompetente Gutachter als Unterstützung zur Seite holen. Es stimmt nämlich, mit diesem Urteil müsste man analog auch das geschriebene Wort aus den Suchmaschinen wegen Urheberrechtsverletzungen verbannen. Und dann, liebe Richter möchte ich sehen, wie sie im Internet surfen wollen.

Website Boosting / Mario Fischer am 13.10.2008

Mit dem Web Geld verdienen wollen ohne sich sachkundig zu machen...

Kann mich meinem Vor-Kommentator nur anschließen!
Es gibt VIELFÄLTIGE Möglichkeiten, nicht in der Bildersuche von Suchmaschinen aufzutauchen. Google und auch die anderen Suchmaschinen geben dazu alle nötigen Hinweise.

Vier Fragen gehen mir durch den Kopf:

1) Wo ist rechtlich der Unterschied zwischen (eigenem) Text und Bildern. Beides ist urheberrechlich geschützt. Dann müsste man konsequenterweise auch die Textausschnitte bei den normalen Suchergebnissen verbieten. Oder generell am besten gleich, dass Suchmaschinen überhaupt Seiten lesen und wiedergeben.

2) Wie kann ich für jeden aufrufbar ein Bild in meine Website einstellen, aber etwas dagegen haben, dass die Suchmaschine ein Thumbnail (ein Minibild) darstellt und das Bild dann gefunden wird?

3) Ist das vielleicht nur eine PR-Kampagne, um die Seiten des Herrn Web-Comic bundesweit bekannt zu machen?

4) Wann bestellt man in Hamburg ENDLICH mal einen sachkundigen Sachkundigen? Ich denke, wenn jemand dem Gericht gezeigt hätte, wie leicht man Bilder oder Webseiten ganz generell gegenüber Suchmaschinen aussperrt, wäre das Urteil anders ausgefallen. Aber meist googlen die Herrn Gutachter selber erst mal, um sich einen Überblick zu verschaffen, über was sie da eigentlich ein Gutachten machen sollen.

Und dann frage ich mich noch abschließend, was man dagegen haben kann, wenn man Besucher über Google auf seine eigene Website bekommt. Mag der Herr Web-Comic nur Besucher, die über das Eintippen des Domainnamens daher kommen?

Weltfremder geht´s wirklich nicht mehr. Kein Wunder, dass man sich in der ganzen Welt über Deutschland wundert. "German Angst" sagen die Medien dort zu uns. Wieder mal ein hübsches Beispiel, was zu solchen Ansichten über unsere ängstliche Rückständigkeit führt.

G. Pilz am 13.10.2008

LG Hamburg - wieviel Internetfeindlichkeit ist eigentlich noch rechtens?

Und mal wieder urteilt das LG Hamburg über Dinge, von denen die Richter scheinbar keine Ahnung haben, und sich vermutlich auch nicht über die Auswirkungen ihrer Urteile im Klaren sind.

Das ist ja nicht das erste Mal, dass solche Urteile von dort kommen - man denke an das Urteil bezüglich der Ausbringung von Hyperlinks auf Webseiten vor etlichen Jahren, und dessen Folgen.

Ich finde es unerträglich, dass dieses deutsche Gericht fortwährend derart "befremdliche" Urteile fällt. Nicht umsonst werden fast alle derartigen Klagen in Hamburg eingereicht.

Gegen solche Urteile muss und kann man nur in Berufung gehen, so lange, bis sie nicht mehr in Hamburg verhandelt werden.

Und mal ehrlich - warum stellt dieser ominöse Künstler seine Werke denn überhaupt "frei zugänglich" ins Internet? Ein einziger Eintrag in einer robots.txt Datei hätte ja vermutlich genügt, damit seine Werke nicht von Suchmaschinen indexiert worden wären.

Ich sehe solche Klagen mit äußerster Skepsis. Mein Eindruck ist der, dass es den Klägern in solchen Fällen nicht um eine mögliche Rechtverletzung geht, sondern vielmehr um persönliche wirtschaftliche Vorteile, und sei es nur durch die Publicity, die mit solchen Prozessen, und deren höchst bedenklichen Urteilen, verbunden ist.

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