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Opt-out für IVW und Agof

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Opt-out für IVW und Agof

Verluste bei der ausgewiesenen Reichweite drohen

Opt-out für IVW und Agof

Webangeboten, die ihre Reichweite über die IVW beziehungsweise die Agof erfassen lassen, drohen ab Juli 2011 deutlich geringere Werte als bisher. Um den Forderungen der deutschen Datenschützer nachzukommen, wird der technische Dienstleister InfOnline ab 1. Juli 2011 ein Opt-out für die User bereitstellen. Damit könnten sie ein Tracking ihrer Aktivitäten auf allen Agof- und IVW-Seiten unterbinden.

Die Betreiber der Webangebote erhalten ab Mitte Juni 2011 eine Vorlage für die Formulierung der Datenschutzerklärung, in der auch ein Link zur neuen Opt-out-Website von IVW, InfOnline und Agof enthalten ist. Auf der Website können Internetnutzer sich dann vom Tracking durch die InfOnline und damit auch von der IVW und der Agof ausschließen lassen. Wie dies praktisch umgesetzt wird, ist noch nicht en detail bekannt.

Neben dem Opt-out wird InfOnline auch die Datenerfassung überarbeiten. Zum 30. Juni 2011 soll die sogenannte Boxensoftware ein Update erhalten. Danach werden die erfassten IP-Adressen der Nutzer vor ihrer Weiterverarbeitung um acht Bit gekürzt. Somit ist zwar noch eine brauchbare geografische Zuordnung der Nutzer möglich, aber die einzelnen Zugriffe lassen sich nicht mehr auf den einzelnen User zurückführen.

Mit dieser Änderung tragen die Agof und die IVW den Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden Rechnung. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der mit Google um den Datenschutz beim populären Webanalysesystem Google Analytics ringt, hatte bereits zu Jahresbeginn darauf hingewiesen, dass die Trackinglösung nicht den aktuellen Anforderungen an den Datenschutz genügte. Insbesondere würden die Forderungen des Düsseldorfer Kreises nicht entsprechend berücksichtigt. So müssten die gesetzlichen Vorgaben des TMG auch bei Webanalyse- und Tracking-Diensten eingehalten werden. Konkret bedeutet das, dass die Internetnutzer ein Widerspruchsrecht gegen diese Form der Datenerhebung haben und dies auch wirksam umgesetzt werden müsse.

Bislang hatten sich Agof, IVW und ihr Dienstleister InfOnline immer gegen eine derartige Auslegung der gesetzlichen Vorgaben ausgesprochen. Sie wollten damit eine Ausnahmeregelung für ihren Dienst bewirken. Das jedoch lehnen die Datenschützer ab und drohten gegen die Betreiber der von IVW und Agof erfassten Webangebote vorzugehen und sie mit Ordnungsverfügungen und Geldstrafen zu belegen, sofern sie ihre Nutzer weiterhin auf diese Weise erfassen ließen.

Für die Ausweisungen der IVW und die Agof-Studie internet facts werden die Page Impressions, Unique Clients und Visits jedes gemeldeten Angebots gemessen. Dazu wird auch die IP-Adresse der Rechner der Nutzer erfasst. Die Agof führt parallel dazu On-Site- und Telefonbefragungen durch. Diese werden dann mit den gemessenen Daten angereichert.

Durch die nun angekündigten Änderung erwartet die Agof jedoch kaum Veränderungen an den Zahlen. Es solle maximal eine leichte Unschärfe bei der geographischen Zuordnung geben, die von der Verkürzung der IP-Adresse herrührt. Dies solle auch eine leichten Einfluss auf die Visitberechnung haben. Auf die Frage, welche Folgen das Opt-out haben wird, gibt es derzeit noch keine Antwort.


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