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Urheberrechtsreform

Urheberrechtsreform
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Durch die Urheberrechtsreform der Europäischen Union soll das veraltete Urheberrecht an das digitale Zeitalter angepasst werden und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Der sehr kontrovers diskutierte Gesetzesentwurf wurde am 26. März 2019 im Europäischen Parlament mit deutlicher Mehrheit ohne weitere Änderungen angenommen.

In einer letzten Abstimmung am 15. April 2019 stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben mehrheitlich zu. Auch die deutsche Bundesregierung votierte mit Ja. Dadruch nahm die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts auch die letzte Hürde. Der Abstimmung gingen große Proteste gegen die Copyright-Reform und insbesondere gegen Artikel 13 voraus. Kritiker befürchten durch die Urheberrechtsreform die Anwendung von Upload-Filtern und damit einhergehend eine Zensur des Internets. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen. Der Artikel 11 der Urheberrechtsreform sieht außerdem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es bereits seit 2013 ein Leistungsschutzrecht gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage geführt hat.

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