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Sonstiges 13.07.2016
Sonstiges 13.07.2016

Urteil des LG München Vergleichsportal Check24 muss Kunden besser informieren

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute wirft dem Vergleichsportal Check24 unlauteren Wettbewerb vor

Matthias Balk/Archiv

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute wirft dem Vergleichsportal Check24 unlauteren Wettbewerb vor

Matthias Balk/Archiv

Das LG München hat entschieden: Das Preisvergleichsportal Check24 muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen kassiert.

Das Landgericht München hat dem Preisvergleichsportal Check24 größere Transparenz für seine Nutzer verordnet. Das Münchner Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen kassiert. Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi verkündete das Urteil nach einem mehrmonatigen Zivilprozess am Mittwoch.

Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der 11.000 Versicherungsmakler vertritt und Check24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Verbandspräsident Michael Heinz erklärte das Urteil anschließend zum "Sieg für den Verbraucherschutz".

Doch gaben die Richter den Klägern keineswegs in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten in ihrer Klage so scharfe Vorgaben für die Online-Beratung gefordert, dass das Internet-Geschäft mit Versicherungen bei einem vollständigen Sieg sehr erschwert worden wäre.

Doch das Check24-Geschäftsmodell werde durch das Urteil nicht im Grundsatz gefährdet, sagte Christoph Röttele, der Geschäftsführer des Internetportals. "Wir können mit dem Urteil leben."

Hintergrund

  • Warum haben Versicherungsvertreter Check24 verklagt?

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute wirft dem Unternehmen Irreführung der Verbraucher vor: Check24 tarne sich als Preisvergleichsportal - arbeite aber genau wie ein Makler. Auf den ersten Blick könnten die Kunden das nicht erkennen. Der Verband wirft Check24 unlauteren Wettbewerb vor und erhofft sich ein Urteil mit Vorbildcharakter für weitere Vergleichsportale.

Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi sagte schon im Laufe des Prozesses, dass Check24 nach ihrer Ansicht die Besucher der Webseite keineswegs ausreichend über die Maklerrolle informiert.

  • Werden Verbraucher vor Vertragsabschluss ausreichend über die jeweiligen Versicherungsverträge informiert?

Nach Ansicht der klagenden Versicherungsvertreter sind die Informationen auf Check24 auch in dieser Hinsicht unzureichend: Wer nur schlechte Deutsche-Kenntnisse habe, könne aus Versehen schon mal eine Gebäude-Versicherung abschließen statt einer Hausrat-Versicherung, argumentierte ein Anwalt. Die Richterin sah das anders: Sie geht davon aus, dass die Kunden durchaus wissen, was sie tun. Bei einzelnen Versicherungsprodukten aber muss Check24 voraussichtlich nachbessern - und zum Beispiel in der Hausratversicherung abfragen, ob auch ein Fahrrad zum Haushalt gehört.

  • Von wem kassieren die Vergleichsportale Geld?

Die Portale haben meist Verträge mit den Unternehmen abgeschlossen, deren Produkte sie anbieten. Für jeden Kunden, den ein Portal vermittelt, müssen diese Firmen dann Provision zahlen. Die Provision liegt etwa bei der Kfz-Haftpflicht nach Angaben aus Versicherungskreisen bei rund 50 bis 100 Euro pro Vertrag. Das ist ein lukratives Geschäft: Allein in der letzten Wechselrunde für die Kfz-Haftlichtversicherung vermittelte Check24 rund 950.000 Verträge.

Wie hoch die Provisionen genau sind, bleibt  Betriebsgeheimnis: Firmengründer Henrich Blase wehrt sich gegen Forderungen aus der Politik, die Portale zur Offenlegung ihrer Gewinnbeteiligung zu verpflichten. Im Geschäftsleben sei das völlig untypisch. "Kein Autohändler oder kein Reisebüro macht das."

  • Zeigen die Vergleichsportale wirklich immer den günstigsten Preis?

Nein. Eine Studie mehrerer Verbraucherzentralen kam zu einem deutlichen Ergebnis: "Der Nutzen von Online-Buchungs- und Vergleichsportalen ist für Verbraucher eingeschränkt, da einige Portale häufig nicht den günstigsten Preis anzeigen." Zum Teil fanden die Verbraucherschützer auf den Internetseiten der einzelnen Anbieter günstigere Preise als über die Portale. 

Das gilt besonders für Handy- und Online-Tarife: Dort waren 50 Prozent der angezeigten Preise auf den Portalen höher als bei den Telekommunikationsfirmen selbst. Auch bei Flugpreisen schnitten die Portale schlecht ab. Check24 warf dann seinerseits den Verbraucherzentralen methodische Mängel vor: Teilweise seien Äpfel mit Birnen verglichen worden.

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