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Sonstiges 22.04.2015
Sonstiges 22.04.2015

Fahrdienst-Vermittler UberPop: Umstellung auf Mitfahrtarif

shutterstock/Eddy Galeotti
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Uber reagiert auf das schwerwiegende Urteil des Landgerichts Frankfurt: Die Preise für Uber Pop werden in Frankfurt und München auf das Niveau von Mitfahrzentralen gesenkt.

Es war die bislang folgenschwerste Niederlage für Uber im Streit mit dem Verbund Taxi Deutschland: Mitte März verbot das Landgericht Frankfurt den Fahrdienst Uber Pop deutschlandweit. Dem Urteil nach darf das Unternehmen keine Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer nicht im Besitz einer behördlichen Genehmigung sind. Damit drohte Uber in ganz Deutschland das Aus. Jetzt reagiert das Unternehmen auf das Urteil und senkt ab sofort die Preise für Uber Pop in Frankfurt und München auf das Niveau von Mitfahrzentralen, erklärte das Unternehmen. Eine Fahrt kostet damit nun 35 Cent pro Kilometer.

Dem Landgericht Frankfurt zufolge verstößt das Geschäftsmodell des Start-ups gegen das Personenbeförderungsgesetz. Der Taxi Verband hält das Angebot für wettbewerbswidrig. Uber wiederum hatte argumentiert, dass die Dienstleistungen des Unternehmens legal seien, da die Firma nur Vermittler zwischen Gast und Fahrer sei. Für das Gericht war das Urteil eine Grundsatzentscheidung - das Taxigewerbe habe erstmals gegen Uber geklagt.

Zuletzt gab es für alle Uber-Fahrer ein eher unmoralisches Angebot durch den Werbevermittler Viewswagen: Wenn sie ihren durch Uber vermittelten Fahrgästen Werbung im Auto präsentieren, dann können sie bis zu drei US-Dollar pro Stunde zusätzlich verdienen. In Chicago verdient ein Uber-Fahrer im Schnitt rund 16,80 US-Dollar pro Stunde. Viewswagen-Werbung könnte ihm im Jahr bis zu 6.000 US-Dollar zusätzlich bringen.

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