
Das Landgericht Düsseldorf hatte gegen den Filehoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach dieser bestimmte Filme seiner User nicht speichern dürfe. Diese Verfügung hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.
Die Richter am Oberlandesgericht beurteilten den Schweizer Filehoster deutlich anders als zuvor das Landgericht. Demnach vervielfältige Rapidshare weder Daten noch macht das Unternehmen diese öffentlich zugänglich. Stattdessen können die Nutzer des Dienstes ihre Daten auf die Server laden und erhalten im Gegenzug jeweils einen kryptischen Link, über dessen Weitergabe der Nutzer selbst entscheidet. Rapidshare erstelle keinen Index über die Daten und biete außerdem keine Suche an, mit der die gehosteten Daten durchsucht werden könnten.
In der Vorinstanz hatte Capelight Pictures eine einstweilige Verfügung gegen den Filehoster erwirkt, die dem Schweizer Unternehmen untersagte, einige der von den Kunden hochgeladenen zu speichern. Christian Schmid, Gründer von Rapidshare begrüßt das neue Urteil: „Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Das Gericht bestätigt damit, dass Rapidshare nicht für Uploads seiner Kunden haftet. Das Urteil zeigt, dass die Versuche, unser Geschäftsmodell als illegal zu brandmarken, langfristig keinen Erfolg haben werden.“