INTERNET WORLD Logo Abo
EU-Flagge
Amazon 19.12.2017
Amazon 19.12.2017

Nach Apple und Amazon EU-Kommission geht auch gegen Steuerdeals von Ikea vor

shutterstock.com/symbiot
shutterstock.com/symbiot

Nicht nur Apple hat Ärger mit den Steuerbehörden der EU, sondern nun auch Ikea. Die EU-Kommission hat eine eingehende Prüfung wegen fragwürdiger Steuerregelungen gegen Ikea eingeleitet. Die Gründe sind mögliche unerlaubte Steuervorteile für den Möbelkonzern in den Niederlanden.

Amazon, Apple - und jetzt Ikea: Die EU-Wettbewerbshüter nehmen mögliche unerlaubte Steuervorteile für den schwedischen Möbelkonzern in den Niederlanden ins Visier. Es werde eine eingehende Prüfung wegen fragwürdiger Steuerregelungen eingeleitet, teilte die EU-Kommission mit. Dies komme aber noch keiner Vorverurteilung gleich, hieß es. Ikea wies die Vorwürfe zurück. Die Niederlande wollen nach Regierungsangaben an der EU-Untersuchung mitwirken.

Der Brüsseler Behörde zufolge ist das Geschäft von Ikea als Franchisemodell organisiert. Das bedeutet, dass die nun im Fokus stehende Inter Ikea Gruppe nicht Eigentümer der einzelnen Ikea-Geschäfte ist. Stattdessen zahlen Ikea-Shops weltweit eine Franchisegebühr in Höhe von drei Prozent des Umsatzes an eine in den Niederlanden ansässige Tochterfirma mit dem Namen Inter Ikea Systems. Im Gegenzug dürfen die Shops die Ikea-Marke und entsprechendes Know-how nutzen.

Die Wettbewerbshüter haben nun Bedenken, dass diese Firma in den Niederlanden von unzulässigen Steuervorteilen profitiert habe. Dadurch seien die steuerpflichtigen Gewinne erheblich gesenkt und andere Wettbewerber benachteiligt worden.

"Alle Unternehmen, ob nun groß oder klein, multinational oder nicht, sollten ihren gerechten Steueranteil zahlen", sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Es geht nicht, dass Mitgliedstaaten es bestimmten Unternehmen gestatten, weniger Steuern zu zahlen, indem sie ihre Gewinne künstlich woanders hin verlagern dürfen. Wir werden die steuerliche Behandlung von Inter Ikea in den Niederlanden nun sorgfältig prüfen."

Regelung aus dem Jahre 2006

Konkret stoßen sich die Wettbewerbshüter unter anderem an einer Regelung aus dem Jahre 2006. Demnach gaben die Behörden ihr Einverständnis, dass ein großer Teil der erhaltenen Franchisegebühren von der niederländischen Tochterfirma an ein anderes Unternehmen der Inter Ikea Gruppe - die I.I. Holding mit Sitz in Luxemburg - abgeführt wurde. Dort wurden die Gewinne nicht versteuert, da I.I. Holding wiederum von einer mittlerweile nicht mehr gültigen Steuerregelung aus dem Jahre 1929 in Luxemburg profitierte.

Ikea wies die Vorwürfe zurück. "Die Art und Weise, wie wir von den nationalen Behörden besteuert wurden, steht unseres Erachtens im Einklang mit den EU-Vorschriften", teilte das Unternehmen mit. Die Ikea-Gruppe und auch die in den Niederlanden ansässige Tochterfirma Inter Ikea Systems hielten sich überall, wo sie aktiv seien, an die geltenden Steuergesetze und Vorschriften. Die Untersuchung sei Sache der EU-Kommission und der Niederlande. Ikea werde kooperieren und alle Fragen der Behörden beantworten.

Einleitung einer offiziellen Untersuchung

Der niederländische Finanzstaatssekretär Menno Snel betonte nach Angaben der Nachrichtenagentur ANP in Den Haag, die Einleitung einer offiziellen Untersuchung bedeute noch nicht, dass es tatsächlich unzulässige staatliche Beihilfen gegeben habe. Er werde eine unabhängige Kommission mit einer Untersuchung beauftragen. Für eine Bevorteilung einzelner Unternehmen dürfe es keinen Spielraum geben.

EU-Kommissarin Vestager hat seit einiger Zeit Abmachungen zwischen multinationalen Konzernen und einzelnen EU-Ländern im Blick. Vor allem die Geschäftstätigkeiten großer US-Technologiekonzerne in Luxemburg und Irland standen dabei im Fokus.

Das Vorgehen der EU-Kommission stieß weitgehend auf Zustimmung. "Ikeas System zur Steuervermeidung ist so ausgeklügelt wie die Bauleitungen für seine Möbel. Der Möbelkonzern bedient sich an Steuerschlupflöchern in Europa wie in einem Baukasten", meinte der Grünen-Finanzexperte im Europaparlament, Sven Giegold.

Der Fall zeige, dass Europa immer noch einiges tun müsse, um Steueroasen in der EU ein Ende zu setzen, hieß es von der Entwicklungsorganisation Oxfam. In der jüngeren Vergangenheit standen vor allem Irland, Luxemburg, die Niederlande und Malta in Steuerfragen in der Kritik.

Apples Steuerstreit mit der EU

Auch Apple muss sich weiter mit den EU-Wettbewerbshütern auseinandersetzen. Wie Heise berichtet, hat die Europäische Kommission den Einspruch der US-Regierung gegen die geforderte Steuernachzahlung abgelehnt.

Die EU-Kommission hatte geurteilt, dass Apple rund 13 Milliarden Euro an Irland zahlen muss, um seine Steuerschulden dort zu begleichen. Sowohl Apple als auch Irland gehen aber seither gegen das Urteil der EU-Kommission vor. Ebenso hatte die US-Regierung im April 2017 Einspruch erhoben.

Das Gericht der Europäischen Kommission begründete die Ablehnung des Einspruchs damit, dass die US-Regierung nicht ausreichend darlegen konnte, dass sie unmittelbar von Apples Steuernachzahlung betroffen ist. Dem Richter zufolge würden die ökonomischen Konsequenzen, die die Zahlung nach sich ziehen könnte, die wirtschaftliche Situation der USA nur indirekt beeinflussen.

Das könnte Sie auch interessieren